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Kommt im Herbst eine Insolvenzwelle?

Die Corona-Beschränkungen haben bislang noch nicht zu vielen Insolvenzen geführt. Das könnte sich aber ändern.

Von Siri Rokosch
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Viel Geld wird die Pandemie kosten. Vor allem kleine Unternehmen stehen häufig vor unlösbaren Problemen.
Viel Geld wird die Pandemie kosten. Vor allem kleine Unternehmen stehen häufig vor unlösbaren Problemen. ©  dpa/Symbolfoto

Viele Unternehmen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kämpfen mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen. Vor allem Autozulieferer und Gastronomen sowie Kleinunternehmen sind durch die verordnete Zwangspause in Zahlungsschwierigkeiten gekommen. 

Hart getroffen hat es bereits den weltweit tätigen Automobilzulieferer Veritas. Das Unternehmen, welches auch in Neustadt mehr als 260 Menschen beschäftigt, musste Insolvenz anmelden, hatte aber auch schon vor den Corona-Beschränkungen Probleme. Wie das Unternehmen gegenüber Sächsische.de bestätigt, wurde der Insolvenzantrag am 30. April 2020 beim zuständigen Amtsgericht im hessischen Hanau gestellt. Das Gericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Veritas AG betreibt zwei Werke in der Region, eins im Gewerbepark Neustadt/Langburkersdorf, ein weiteres im Neustädter Ortsteil Polenz.

Ungewöhnliche Entwicklung

Nach Angaben des Amtsgerichtes Dresden ist die Zahl der Insolvenzen aber im Vergleich zum Vorjahr nicht gestiegen. "Wir haben derzeit sogar einen Rückgang zu verzeichnen", sagt die Pressesprecherin Birgit Keeve auf Anfrage. Das Amtsgericht ist im Bereich der Insolvenzen neben Dresden auch für Bautzen, Dippoldiswalde, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Löbau, Meißen, Pirna, Riesa, Weißwasser und Zittau zuständig. Von Januar bis einschließlich April 2020 haben in diesen sächsischen Gebieten 157 natürliche Personen, also zum Beispiel Gesellschaften Bürgerlichen Rechts, einen Insolvenzantrag stellen müssen. Zehn weniger als im Vorjahreszeitraum.

Bei Menschen, die eine GmbH als zahlungsunfähig anmelden mussten, liegt die Zahl für das erste Quartal 2020 bei 91. Im Vorjahr waren es zu dieser Zeit ebenfalls 91. Verbraucherinsolvenzen, zum Beispiel weil die Raten für Haus oder Auto nicht gezahlt werden konnten, lagen von Januar bis April 2020 bei 296. Im gleichen Zeitraum 2019 mussten 353 Privatleute Insolvenz anmelden.

Erstaunlich bei dieser Aufstellung des Amtsgerichtes ist, dass vor allem im Corona-Monat April, wo bereits viele Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice schicken mussten, oder gänzlich vorübergehend schlossen, die Insolvenzanmeldungen um fast die Hälfte im Vergleich zum Vorjahr sanken. 

Doch das könnte nur ein Trugschluss sein, sagt Werner Schäferhoff, Richter am Amtsgericht Dresden, Insolvenzabteilung, Zwangsvollstreckungsabteilung, Registergericht:  "Die Insolvenzverfahren gehen seit Jahren zurück, da sich viele notleidende Firmen auf Grund der Nullzinspolitik der EZB recht günstig refinanzieren können." Die derzeit noch verhältnismäßig geringe Anzahl an Insolvenzanträgen beruhe nicht auf "verlängerten Fristen", da diese erst am 27. März 2020, mit Rückwirkung zum 1. März 2020, eingeführt wurden, erklärt er Sächsische.de.

Kommt es zum Insolvenz-Stau?

Aber der Richter befürchtet: "Durch die Verlängerung der Antragsfrist, durch die sich auch Schuldner angesprochen fühlen dürften, die gar keiner Antragspflicht unterliegen, rechnen wir hier etwa ab Oktober 2020 mit einer stark erhöhten Anzahl von Insolvenzanträgen." Sollten die Fristen aber verlängert werden,  könnten die Antragszahlen womöglich erst im Frühjahr 2021 ansteigen, erwartet Werner Schäferhoff.

Grundsätzlich besteht die strafbewehrte Insolvenzantragspflicht für juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften und für bestimmte Personenhandelsgesellschaften wie zum Beispiel GmbH & Co.KG,  innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis des Insolvenzgrunds. 

Durch den Artikel 1 § 1 des COVInsAG (Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz) vom 27. März 2020 ist diese Frist einheitlich bis zum 30. September 2020 verlängert worden. Dazu existiert bereits eine weitere Verlängerungsoption durch die Rechtsverordnung bis 31. März 2021, Art. 1 § 4 COVInsAG, erklärt der Richter.

In Neustadt ist die Produktion bei Veritas derzeit auf 30 Prozent heruntergefahren worden. Die Mitarbeiter befinden sich in Kurzarbeit. Momentan werden noch Kunststoffelemente für den Motorraum von Fahrzeugen produziert. Ob und wie viele Firmen im Landkreis im Herbst tatsächlich Insolvenz anmelden müssen, werden die nächsten Monate zeigen.

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