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Die Not der Bluthochdruck-Patienten

Chronisch Kranke wie Manfred Förster aus Chemnitz leiden unter einem Medikamentenengpass – nicht nur gesundheitlich.

Von Stephanie Wesely
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Alltag in der Apotheke: Die Suche nach einem Ersatzpräparat.
Alltag in der Apotheke: Die Suche nach einem Ersatzpräparat. © dpa

Manfred Förster aus Chemnitz soll sich eigentlich nicht so aufregen – wegen seines Bluthochdrucks. Doch als er die Apotheke verlässt, muss er tief durchatmen. 21 Euro musste er für sein Blutdruckmedikament aus eigener Tasche zuzahlen, obwohl er aufgrund seiner chronischen Krankheit und seiner kleinen Rente zuzahlungsbefreit ist. Er spricht von „Betrug am Patienten“ und auch von „Schweinerei“. Wie kommt das?

Herr Förster nimmt den Wirkstoff Irbesartan gegen Bluthochdruck. Seine Krankenkasse hat für sein bisheriges Medikament mit dem Hersteller einen Rabattvertrag ausgehandelt. Es ist ein Nachahmerpräparat des Originals und liegt damit unter dem sogenannten Festpreis, der für diese Medikamente von den Kassen übernommen wird. Um den niedrigen Preis zu erreichen, wird der Wirkstoff aus Asien importiert. Wegen krebserregender Verunreinigungen musste er aber vom Markt genommen werden. Die Folge: Patienten wie Manfred Förster bekommen ihr Medikament nicht mehr – zumindest nicht unter den bisherigen Bedingungen.

Das gleiche Szenario gab es schon ein Jahr zuvor, als der Wirkstoff Valsartan zurückgerufen wurde. Damals mussten hunderttausende Bluthochdruckkranke auf neue Medikamente umgestellt werden.

„Die Patienten können noch auf den Wirkstoff Candesartan ausweichen, der einen vergleichbaren Wirkmechanismus hat“, sagt Dr. Sebastian Michael vom Apothekerverband Sachsen. Doch es gebe auch von diesem Wirkstoff nicht genug, um das ausgefallene Irbesartan zu ersetzen. Denn Pharmaunternehmen, die den Versorgungsauftrag von den Kassen nicht erhalten haben, produzieren auch weniger. Damit stehen kaum Ausweichmedikamente zur Verfügung, wenn ein verordnungsstarkes Mittel wegfällt.

Die Wirkstoffgruppe der Sartane würde ihm zufolge hauptsächlich dann eingesetzt, wenn die Blutdruckwerte mit anderen Medikamenten nicht mehr optimal eingestellt werden könnten. Deshalb sei die Auswahl für diese Patienten auch nicht mehr groß.

Lediglich das Originalpräparat aus deutscher Produktion ist von der Verunreinigung nicht betroffen. Doch es ist teuer und liegt über dem Festpreis. „Die Differenz zwischen Original-Abgabepreis und Kassen-Festpreis müssen die Versicherten selbst tragen“, sagen die Sprecher sächsischer Krankenkassen übereinstimmend. Die Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen gelte für solche Fälle nicht, heißt es.

Festbeträge werden nur für Medikamente beschlossen, für die es therapeutisch gleichwertige, aber günstigere Alternativen gibt. Die Höhe lege auch nicht die jeweilige Kasse fest, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss in Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, sagt Andrea Ludolph, Sprecherin der IKK classic.

Kritik von Apothekern

„Bei den 21 Euro Mehrbetrag, den Manfred Förster zahlen muss, wurde auf einen sogenannten Re-Import zurückgegriffen“, erklärt der Apotheker. Das seien Arzneimittel, die in Deutschland für ein anderes EU-Land – in diesem Fall Frankreich – hergestellt wurden. Aufgrund niedrigerer Steuersätze können sie günstiger an Patienten abgegeben werden. Hätte das Irbesartan nicht den Umweg über Frankreich genommen, müsste Herr Förster bis zu 70 Euro selbst tragen, so Michael.

Apotheker wie er kritisieren das – zuletzt auf dem Deutschen Apothekertag im September. Sie fordern von der Bundesregierung Maßnahmen zur Sicherung der Arztneimittelversorgung, zum Beispiel die Verpflichtung für die Hersteller, auch in Europa zu produzieren. Seit dem Sommer sei die Arzneimittelsituation besonders verschärft. Immer häufiger müsse auf Re-Importe oder sogar auf Originalpräparate zurückgegriffen werden, um die Therapie der Patienten nicht zu gefährden.

Noch eine weitere Auswirkung von Lieferengpässen auf Kosten der Patienten ist möglich, wenngleich sie auch nicht ganz so gravierend ist wie eine Festbetragsüberschreitung: „Manche Hersteller können keine Großpackungen mehr liefern. Patienten müssten dann mehrere kleine nehmen und pro abgegebener Packung die Zuzahlung leisten. Sie liegt zwischen fünf und zehn Euro pro Packung“, sagt Claudia Szymula, Sprecherin der Barmer in Sachsen. Sie zahlen beispielsweise für 120 Tabletten in vier Schachteln zwischen 20 und 40 Euro zu, während für eine Großpackung maximal zehn Euro nötig wären.

Herr Förster bleibt durch seine Zuzahlungsbefreiung von dieser Belastung verschont. Wie lange er sich aber noch die hohen Eigenanteile für sein Medikament leisten kann, weiß er nicht. Er wird seinen Arzt bitten müssen, die Medikation umzustellen. Bis wieder alle Werte im Lot sind, wird das aber dauern. Das beunruhigt ihn.