Dresden. Eltern von Kita- und Schulkindern müssen ab jetzt nachweisen können, dass ihr Nachwuchs gegen Masern geimpft ist. Das gilt auch für die Mitarbeiter, also Lehrer und Erzieher. Während für kleinere Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, ein Kita-Verbot ausgesprochen werden soll, müssen Schulen anders damit umgehen - denn es gilt die Schulpflicht. Wollen Eltern ihr Kind auch weiterhin nicht impfen, droht ein jährliches Bußgeld von 2.500 Euro.
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