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Urteil gegen Freie Kameraden erst 2020

Anwalts-Eskapaden und zu wenig Zeit für die Beratung: Der Prozess gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“ zieht sich weiter in die Länge.

Von Alexander Schneider
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Der Angeklagte Benjamin Z. mit seinem Verteidiger Alexander Held und einem Justizbediensteten. Z. gilt als mutmaßlicher Rädelsführer der rechtsextremen Schlägertruppe.
Der Angeklagte Benjamin Z. mit seinem Verteidiger Alexander Held und einem Justizbediensteten. Z. gilt als mutmaßlicher Rädelsführer der rechtsextremen Schlägertruppe. © Archiv: Benno Löffler

Verteidiger Andreas Junge aus Berlin hat im Prozess gegen sechs Angeklagte der „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD) am Landgericht Dresden schon wieder gefehlt. Der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer, Joachim Kubista, gab am Freitag daher drei weitere Sitzungstage für die letzten Worte der Angeklagten und die Verkündung des Urteils bekannt: 10., 17. beziehungsweise 21. Januar 2020.

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