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Gute Nachricht für Patientinnen mit Brustkrebs

Mit der Entfernung des Tumors ist es oft nicht getan. Neue Verfahren helfen, das Risiko eines Rückfalls zu bestimmen.

Von Steffen Klameth
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Auf der Bildschirmdarstellung einer Magnetresonanz-(MR)-Mammographie ist ein winziger Tumor in der Brust einer Patientin zu sehen.
Auf der Bildschirmdarstellung einer Magnetresonanz-(MR)-Mammographie ist ein winziger Tumor in der Brust einer Patientin zu sehen. © dpa

Vielen Frauen kann künftig eine Chemotherapie nach einer Brustkrebs-OP erspart bleiben. Möglich wird das durch den Einsatz von Biomarkern. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat jetzt entschieden, dass solche Tests von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

„Nicht immer ist das Ergebnis einer routinemäßigen Bestimmung des individuellen Rückfallrisikos mittels klinischer Faktoren und Tumoreigenschaften so deutlich, dass Frauen nach einer Brustkrebsoperation eine klare Empfehlung für oder gegen eine zusätzliche Chemotherapie erhalten können“, sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des GBA. Nach groben Schätzungen betrifft das jährlich rund 20.000 Patientinnen – bei etwa 70.000 Neuerkrankungen mit frühem Brustkrebs.

Bei Frauen mit frühem Brustkrebs kann der Tumor durch eine Operation oft vollständig entfernt werden. Um das Wiederauftreten der Krebserkrankung zu verhindern, kann nach der Operation zusätzlich eine Chemotherapie notwendig sein. Sie richtet sich auf mögliche, jedoch nicht nachweisbare Streuung der Krebszellen.

Biomarker-Tests untersuchen, ob die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen – und damit das Risiko für ein Wiederkehren des Tumors – besonders hoch ist. Die auf dem Markt verfügbaren Tests beruhen auf unterschiedlichen Analyseverfahren, zum Beispiel der Immunhistochemie, der Genexpressionsanalyse oder einem ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent Assay). Der vom GBA getroffene Beschluss erlaubt die Anwendung der spezifischen Vorgehensweise des Tests Oncotype DX Breast Recurrence Score®, dessen Analyseverfahren auf der Genexpressionsanalyse beruht. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Kassen ist, dass die Empfehlung für oder gegen eine Chemotherapie aufgrund klinisch-pathologischer Kriterien nicht eindeutig getroffen werden kann. Das ist bei Tumoren mit bestimmten Eigenschaften der Fall, zum Beispiel Empfindlichkeit für Hormone wie Östrogen und Progesteron

Studien belegen bisher nur für Patientinnen ohne Befall der Lymphknoten ausreichende Erkenntnisse zur Verlässlichkeit des Tests. Der GBA betont, dass die Bewertung weiterer Testverfahren noch aussteht. Dies betreffe insbesondere Verfahren der Genexpressionsanalyse.