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Mehr Ämter akzeptieren E-Personalausweis

Viele Sachsen könnten sich das Schlangestehen sparen, wissen es aber oft nicht. Was geht alles schon mit der eID?

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Bislang kaum genutzt: die elektronische Ausweisfunktion.
Bislang kaum genutzt: die elektronische Ausweisfunktion. © Ole Spata/dpa

Von Annika Krempel und Susanne Plecher

Haben Sie sich in den letzten Jahren einen neuen Personalausweis ausstellen lassen? Dann hat er mit der eID eine Funktion, die Ihnen mitunter gar nicht bekannt ist. Sie könnten sich damit das Leben etwas erleichtern. Denn damit lässt sich aus der Ferne eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten. Außerdem kann man im Internet oder an speziellen Bürger-Automaten in Behörden zweifelsfrei die Identität beweisen.

Welche Dienste kann ich nutzen?

Elektronisch ausweisen können sich Besitzer einer eID bisher bei 101 Diensten. 70 Prozent davon sind laut Bundesinnenministerium Behörden, der Rest Unternehmen, die sich für das Verfahren zertifizieren mussten. Deutschlandweit lässt sich zum Beispiel das Kindergeld online beantragen, bei der Rentenversicherung das eigene Konto einsehen, ein Führungszeugnis anfordern oder der Punktestand in Flensburg abfragen. „Über alle sachsenweit verfügbaren Dienste gibt es keine Übersicht“, sagt Lars Rischke von der Sächsischen Staatskanzlei. Über den eID-Service des Freistaates kann man sich zum Beispiel für die Steuererklärung über das Elster-Portal online ausweisen, zudem BAföG oder Meister-BAföG beantragen. Außerdem bieten alle KFZ-Zulassungsstellen an, Fahrzeuge außer Betrieb zu setzen oder wieder anzumelden. Über das Serviceportal Amt24 sollen künftig „zahlreiche weitere Onlineverfahren angeboten werden“, sagt Rischke. Momentan kann man sich dort mit der eID aber nur anmelden. Manche Kommunen bieten zusätzliche Funktionen an. So können Dresdner über den Bürgeraccount der Stadt 14 verschiedene Dienstleistungen beantragen – zum Beispiel Abfallentsorgung, Feuerwerk oder Sondernutzung von Grünanlagen. Auch Veranstaltungen oder Versammlungen können angezeigt werden.

Woran erkenne ich, ob mein Ausweis die eID hat?

Alle Ausweise im Scheckkartenformat, die seit 2010 ausgestellt worden sind, haben auf der Rückseite ein kleines Logo: einen grünen und einen blauen Halbkreis im weißen Quadrat. Es verweist auf einen eingebauten Chip, mit dem sich Nutzer auch im Internet elektronisch ausweisen können. Mit dem Logo sind auch alle Internetanwendungen, Bürgerterminals und Lesegeräte versehen, die mit der eID-Funktion des Ausweises nutzbar sind. Seit 2017 ist diese in jedem neuausgestellten Dokument automatisch aktiviert, bundesweit derzeit bei gut 25 Millionen Personalausweisen. Wer einen älteren Ausweis besitzt und den Chip noch nicht freischalten lassen hat, kann das in seinem zuständigen Bürgeramt für eine Gebühr von sechs Euro tun.

So sieht das Logo aus
So sieht das Logo aus © Silas Stein/dpa

Welche Daten sind auf dem Chip gespeichert?

Name, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort und gegebenenfalls Künstler- oder Ordensname und akademischer Titel. Die Daten werden durch das Eingeben einer PIN freigegeben. Der Anbieter erhält nur die Daten, die er für den Vorgang benötigt. Das Foto, die Seriennummer und der Fingerabdruck, der bislang noch freiwillig gespeichert werden kann, werden dagegen nicht gesendet. Ab 2021 ist der Fingerabdruck auch beim Personalausweis Pflicht.

Wie sicher sind meine Daten?

Sehr sicher. „Vor der Übermittlung der Ausweisdaten können die Anwender sehen, wer die Daten erhält und dass dieser zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion berechtigt ist“, sagt Tim Griese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. „Nur wer im Besitz des Personalausweises ist und die persönliche Geheimnummer kennt, kann die Online-Ausweisfunktion nutzen. Diese sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung ist sicherer als die verbreitete Ein-Faktor-Authentifizierung mit Nutzernamen und Passwörtern.“

Was brauche ich, um die eID nutzen zu können?

Dafür benötigt man neben der persönlichen PIN-Nummer, die nach der Herstellung des Ausweises zugeschickt wird, ein spezielles Lesegerät oder eine App. Smartphone oder Lesegerät können den Chip auslesen und die Daten übertragen.

Wo kaufe ich das Kartenlesegerät?

Die Geräte ähneln den TAN-Generatoren, die manche Banken an Onlinebanking-Kunden herausgeben. Elektrofachmärkte bieten sie in verschiedenen Ausstattungen an. Basis- und Standard-Lesegeräte eignen sich für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Sie kosten ab 30 Euro. Mit Komfort-Lesegeräten lässt sich auch die Unterschriftsfunktion anwenden. Diese Geräte gibt es ab 100 Euro. „Wer die eID nutzen möchte, sollte sich keinesfalls ein billiges Lesegerät für den Chip kaufen“, rät Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. Sie empfiehlt, es nach der Nutzung immer vom Computer abzuziehen.

Kann ich mein Smartphone zum Auslesen der ID-Daten verwenden?

Momentan ist das prinzipiell nur für Android-Geräte möglich. Für sie hat die Firma Governikus im Auftrag des Bundes die AusweisApp2 entwickelt. Allerdings muss das Smartphone oder das Tablet NFC-fähig sein. Die sogenannte Nahfeldkommunikations-Funktion ist in den meisten aktuellen Handys integriert und nutzbar – abgesehen von Apple-Geräten. Sie sind durch eine technische Beschränkung derzeit noch nicht NFC-fähig. „Die Firma hat jedoch angekündigt, die NFC-Schnittstelle zu öffnen, sodass voraussichtlich ab Herbst 2019 auch Apple-Endgeräte zum Auslesen von Personalausweisdaten genutzt werden können“, so Rischke. (dpa mit rnw)

Das Video erklärt, wie sich ein Android-Smartphone als Kartenlesegerät nutzen lässt: 

 Eine Liste zertifizierter Kartenlesegeräte finden Sie unter: www.ausweisapp.bund.de