SZ + Kamenz
Merken

Niederlage für Kamenzer Pflegeschule

Die HEC Bildungsakademie zog in einem Rechtsstreit den Kürzeren - und darf ab sofort keine Alten- und Heilerziehungspfleger mehr ausbilden.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Kein guter Tag für Schulleiterin Madlen Bär: Die HEC Bildungsakademie in Kamenz darf nach einer Gerichtsentscheidung keine Alten- und Heilerziehungspfleger mehr ausbilden.
Kein guter Tag für Schulleiterin Madlen Bär: Die HEC Bildungsakademie in Kamenz darf nach einer Gerichtsentscheidung keine Alten- und Heilerziehungspfleger mehr ausbilden. © Matthias Schumann

Kamenz. Schlechte Nachricht für die HEC Bildungsakademie in Kamenz: Zwei berufsbildende Schulen der privaten Einrichtung dürfen ab sofort keine Schüler mehr ausbilden. Das betrifft laut Information des Verwaltungsgerichtes Dresden die Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Altenpflege.

Bereits im Januar hatte das sächsische Landesamt für Schule und Bildung für beide Schulen die Lehrgenehmigung widerrufen. Der Schulträger erfülle nicht mehr die Voraussetzungen dafür, so die Begründung. Dagegen wehrte sich die Akademie und zog vor Gericht. Man habe die Schule inzwischen total umgekrempelt, um allen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit ihrer Argumentation konnte sich die Schule vorm Verwaltungsgericht in Dresden aber nicht durchsetzen. Das urteilte jetzt in dem Streit. Nach Auffassung des Gerichts ist die Entscheidung des Landesamtes rechtmäßig gewesen. „Der Staat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die Ausbildungsziele in jeder Schule erreicht werden“, argumentiert das Gericht. In den beiden berufsbildenden Schulen sei dies nicht mehr der Fall, so Robert Bendner, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts.

Lehrer nicht ausreichend qualifiziert

Das Gericht bemängelte die fachliche und pädagogische Qualifikation einer Reihe der Lehrkräfte des privaten Schulträgers. Dieser habe die nötige Ausbildung der Lehrkräfte nicht nachweisen können. Der Ausbildungserfolg der Schülerinnen und Schüler sei gefährdet.

Das Landesamt für Schule und Bildung hatte den Schülern bereits in der Vergangenheit zugesagt, sie bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstätte zu unterstützen. 

Gegen die Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) einlegen, erklärt der Pressesprecher.  Eine dritte Fachschule an der Kamenzer Akademie  - nämlich die für Pflegehilfe - ist nach Informationen von Sächsische.de von dem Urteil nicht betroffen. (SZ/ha)

Mit dem kostenlosen Newsletter "Bautzen kompakt" starten Sie immer gut informiert in den Tag. Hier können Sie sich anmelden.

Mehr Nachrichten aus Bautzen lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Bischofswerda lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Kamenz lesen Sie hier.