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Erst Masken nähen, dann Steuern zahlen?

In Geschäften sind die Regelungen klar. Was aber müssen Private beachten, die den Schutz verkaufen - und kaufen.

Von Heike Sabel
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Unter welchen Bedingungen müssen Masken-Näher Steuern zahlen?
Unter welchen Bedingungen müssen Masken-Näher Steuern zahlen? © dpa-tmn

Viele nähen Tag und Nacht - verschenken oder verkaufen die Schutzmasken privat. Für fünf bis zehn Euro. Das deckt in der Regel nur die wirklichen Kosten. Sieht das das Finanzamt genauso oder drohen da irgendwann noch Probleme?

Der Pirnaer Finanzamts-Vorsteher Stephan Flecken beruhigt. "Ungemach droht hier eigentlich niemandem." Eigentlich heißt aber nicht, dass die Näher nicht doch etwas beachten müssen. 

Wenn jemand durch den Verkauf von selbstgenähten Schutzmasken Einnahmen erzielt, die für die Herstellung erforderlichen Aufwendungen übersteigen, erzielt er einen Gewinn. Diesen muss er bei seiner Steuererklärung angeben.

Ob und in welcher Höhe der Gewinn tatsächlich versteuert werden muss, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens davon, wieviel andere Einkünfte man im laufenden Kalenderjahr noch hat und zweitens, welche weiteren steuermindernden Tatsachen gegengerechnet werden, das sind zum Beispiel Sonderausgaben.

Das klingt erstmal kompliziert, aber: Dass mit dem Nähen von Masken ein Gewinn erzielt wird, ist keineswegs selbstverständlich, sagt Flecken. "Manche Bürgerinnen und Bürger nähen diese Masken einfach nur, weil sie in dieser Situation helfen wollen. Sie verlangen lediglich den Geldbetrag, den sie zur Herstellung der Masken aufgewandt haben."

Und auch der Käufer solcher selbstgenähter Masken von privat hat nichts zu beachten oder zu befürchten. "Aus Sicht des Finanzamtes ist das unbedenklich", sagt Flecken. 

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