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Missbrauchsprozess: Nossener aus der Haft entlassen

Unter großen Bedenken setzt das Landgericht die Strafe zur Bewährung aus. Der Mann muss harte Auflagen erfüllen.

Von Jürgen Müller
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©  dpa (Symbolbild)

Nossen/Dresden. Nach dem Plädoyer der Staatsanwältin am Freitag fällt das Urteil im Missbrauchsprozess gegen einen 26-jährigen Nossener nicht mehr überraschend aus. Die Große Jugendkammer des Landgerichtes Dresden verurteilte den Angeklagten am Montag wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. 

Der Haftbefehl gegen den Mann, der sich seit März dieses Jahres in Untersuchungshaft befand, wurde aufgehoben. Er konnte den Saal am Montag als freier Mann verlassen.

Dem 26-Jährigen wurde vorgeworfen, fünf Jungen sexuell missbraucht zu haben, der jüngste davon war elf Jahre alt. Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt. Bereits im November vorigen Jahres war der Nossener vom Amtsgericht Meißen wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. 

Der ebenfalls angeklagte sexuelle Missbrauch von Kindern konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden, weil das mutmaßlich geschädigte Kind nicht als Zeuge vor Gericht erschienen war. Dieses Meißner Urteil habe den Angeklagten nicht beeindruckt, umso mehr dagegen die fast sechsmonatige Untersuchungshaft, so der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel. 

Unter großen Bedenken setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus, die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgesetzt. Der Verurteilte wurde einem Bewährungshelfer unterstellt, muss sich einer Therapie unterziehen und monatlich 30 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten, insgesamt 200 Stunden. 

Außerdem wurde ihm ein Kontaktverbot zu den fünf Jungen auferlegt. An den Elfjährigen muss er 1.700 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen und eventuell weitere Kosten, die durch dessen psychologische Behandlung entstehen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.