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Nach Schlaganfall: Bürgermeister tritt zurück

Überraschend muss Lutz Förster sein Amt in Steinigtwolmsdorf aufgeben – nach nur sechs Monaten.

Von Ingolf Reinsch
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Der Steinigtwolmsdorfer Bürgermeister Lutz Förster gibt sein Amt überraschend auf.
Der Steinigtwolmsdorfer Bürgermeister Lutz Förster gibt sein Amt überraschend auf. © Steffen Unger

Steinigtwolmsdorf. Der Bürgermeister von Steinigtwolmsdorf Lutz Förster (Bürgerbewegung) ist schwer erkrankt. Er wird nicht mehr in sein Amt zurückkehren. Er habe im Landratsamt den Antrag gestellt, ihn von den Amtspflichten zum 29. Februar 2020 zu entbinden, sagte der 51-Jährige der SZ. Wie das Rechts- und Kommunalamt am Donnerstag mitteilte, sei eine Entlassungsverfügung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit inzwischen erlassen worden. Sie ist jedoch noch nicht bestandskräftig.

Lutz Förster hatte das Amt erst im August 2019 angetreten. Bei der Wahl im Mai vergangenen Jahres holte er bei einem Mitbewerber 77,1 Prozent der Wählerstimmen. Ende Oktober erlitt er einen Schlaganfall. Kurz vor Weihnachten kehrte er in das Amt zurück, spürte dort aber sehr schnell die Folgen seiner schweren Krankheit. Zwar trug er zum Glück kaum Lähmungserscheinungen davon, er spürt aber die mentalen Auswirkungen . „Die Symptome, die ich nach dem Schlaganfall hatte, zeichneten sich wieder ab“, sagt er. Er habe Schwierigkeiten, sich zu konzentrieren und mit anderen zu kommunizieren – „aber gerade darauf kommt es in der Arbeit eines Bürgermeisters an“. Lutz Förster spricht leise und langsam; er muss sich stark konzentrieren, um seinem Gesprächspartner folgen zu können. Mit der Entscheidung, auf das Amt zu verzichten, folge er dem Rat der Ärzte, sagt der Steinigtwolmsdorfer. „Auch in der Familie haben wir darüber gesprochen.“

In den wenigen Monaten, die Lutz Förster in der Gemeindeverwaltung arbeitete, spürte er, dass man als Bürgermeister „täglich mindestens 120 Prozent“ geben muss – auch durch Abendtermine, um bei den Bürgern zu sein. „Zwölf-Stunden-Arbeitstage sind da keine Seltenheit. Diese Leistung werde ich in Zukunft wohl nicht mehr abrufen können“, erwartet Lutz Förster. Insofern reagiere er mit seinem Rücktritt auch aus seiner Verantwortung gegenüber der Gemeinde heraus: Die Wahl eines neuen Bürgermeisters soll die Grundlage schaffen, damit sich die Oberlandgemeinde weiterhin gut entwickeln kann.

Bis ein neuer Bürgermeister gewählt ist und sein Amt antreten kann, werden mehrere Monate vergehen. „Der Zeitpunkt der Wahl darf spätestens sechs Monate nach Freiwerden der Stelle liegen; der Gemeinderat muss den Wahltermin beschließen“, sagte Sarah Günther, Pressesprecherin des Landratsamtes. Bis dahin leitet laut Sächsischer Gemeindeordnung der 1. ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters die Gemeinde. Sollte auch er verhindert sein, fällt diese Aufgabe der 2. Stellvertreterin zu, die ebenfalls ehrenamtlich tätig ist. Beide Stellvertreter wurden im vergangenen Sommer aus dem Kreis der Gemeinderäte heraus gewählt. Für kommende Woche ist ein Gespräch mit den stellvertretenden Bürgermeistern, mit Gemeinderäten, Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und Vertretern des Rechts- und Kommunalamtes geplant, um sich auf die weiteren Schritte zu verständigen.

Keine soziale Absicherung

Für Lutz Förster und seine Familie ist es jetzt erst mal wichtig, dass er wieder gesund wird. Momentan stehen viele Termine bei Ärzten und der Physiotherapeutin, aber auch bei Behörden und Versicherungsträgern an, um alles zu regeln. Aktuell bemüht sich Lutz Förster um eine stationäre Reha. „Man fällt in ein Loch“, sagt er zum gegenwärtigen Zustand. In seinen früheren Betrieb wird der gelernte Werkzeugmacher, der die Abschlüsse eines Industriemeisters und Technischen Betriebswirtes hat, wahrscheinlich nicht mehr zurückkehren, erwartet er. Von der sozialen Absicherung eines hauptamtlichen Bürgermeisters bleibt er nach der kurzen Amtszeit ausgeschlossen. „Das Ruhegehalt richtet sich nach dem Sächsischen Beamtenversorgungsgesetz. Wenn nach Ablauf einer Amtszeit oder während der ersten Amtszeit aus dem Bürgermeisteramt ausgeschieden wird, besteht kein Anspruch auf Versorgung. Anspruch auf Altersgeld besteht bei fünfjähriger Dienstzeit“, erläutert Sarah Günther die rechtliche Lage.

Wie es nach einer Genesung für ihn beruflich weitergehen könnte, weiß Lutz Förster noch nicht. Aber diese Frage ist für ihn und seine Familie jetzt erst einmal zweitrangig. Zunächst möchte er gesund werden. Alles andere wird sich zu gegebener Zeit finden, sagt er. 

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