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Peinliche Panne

Ein Förderverein wollte den Elbetierpark Hebelei unterstützen. Kaum gegründet droht dem Verein die Auflösung.

Von Jürgen Müller
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Im Schlamassel: Tierparkbetreiber Sven Näther hatte auf Unterstützung durch einen Förderverein gehofft. Dieser wurde auch gegründet, doch jetzt wird dem Verein vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht zuerkannt. Aus einem einfachen Grund.
Im Schlamassel: Tierparkbetreiber Sven Näther hatte auf Unterstützung durch einen Förderverein gehofft. Dieser wurde auch gegründet, doch jetzt wird dem Verein vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht zuerkannt. Aus einem einfachen Grund. © Archifoto: Claudia Hübschmann

Diera-Zehren/Riesa. Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Es war sicher gut gemeint, einen Förderverein „Freunde des Tierparks Hebelei“ zu gründen, um Mittel für den Tierpark zu beschaffen, die Attraktivität der Anlagen zu erhöhen, aber auch weitere Sponsoren zu gewinnen. Initiator war der CDU-Landtagsabgeordnete Geert Mackenroth, in dessen Büro in Riesa im November vorigen Jahres die Gründungsveranstaltung stattfand.

Doch es war nicht gut gemacht. Nach fünf Monaten ist der gemeinnützige Verein noch immer nicht im Vereinsregister eingetragen. Und wird es wohl auch nicht. Denn das Finanzamt Meißen hat dem Verein keine Gemeinnützigkeit zuerkannt. Der Grund: Der Verein will einen Tierpark unterstützten, der von Sven Näther privatwirtschaftlich und also gewinnorientiert betrieben wird. Wenn das Objekt, dem die Förderung zugutekommen soll, aber nicht gemeinnützig ist, kann auch der Förderverein keine Gemeinnützigkeit erhalten.

Nun ist guter Rat teuer. Natürlich könnte der Verein bestehen bleiben, ohne gemeinnützig zu sein. Das hätte aber mindestens zwei gravierende Nachteile. Der Verein könnte dann nämlich keine Spendenquittungen ausstellen, Spenden könnten also nicht von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem müsste der Verein Körperschaftssteuer zahlen. 

Das allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie das Finanzamt Meißen auf Nachfrage mitteilt. Körperschaftssteuer falle nur an, wenn sich ein Verein wirtschaftlich betätige. Doch auch hier gibt es einen Freibetrag von jährlich 5000 Euro. Nehme er nur Mitgliedsbeiträge und Spenden ein, falle keine Körperschaftssteuer an.

Doch wie konnte diese peinliche Panne überhaupt passieren? Mackenroth, der Jurist und Richter ist und auch mal sächsischer Justizminister war, sagt, er sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen. „Für mich war klar, dass der Tierpark von der Gemeinde gemeinnützig betrieben wird“, sagt er. 

Genau das ist aber nicht der Fall. Vor mehr als zehn Jahren hat sich die Gemeinde Diera-Zehren entschlossen, den Tierpark nicht mehr selbst zu betreiben, sondern in private Hände zu geben. Ein Förderverein, der damals schon existierte, löste sich daraufhin auf, weil die Gemeinnützigkeit damit nicht mehr gegeben war.

Wie es mit dem Verein nun weitergeht, ist völlig offen. Eine Vorstandssitzung, in der diese Frage geklärt werden sollte, wurde kurzfristig abgesagt. Es waren schlicht zu wenige Vorstandsmitglieder da, so dass man nicht beschlussfähig gewesen wäre. Vereinsmitglied Torsten Geerstmann aus Nossen ist überrascht und sauer. „Ich hatte mich darauf verlassen, dass bei der Vereinsgründung Leute dabei sind, die sich aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation mit dem Vereinsrecht auskennen“, sagt er.

Eine Möglichkeit, dem Verein doch die Gemeinnützigkeit zuzuerkennen, gäbe es laut Mackenroth aber noch. Dies wäre nämlich dann möglich, wenn Betreiber Sven Näther seinen Betrieb in eine gemeinnützige GmbH umfirmieren würde.

Das bestätigt auch Bettina Krimmel, die Vorsteherin des Finanzamtes Meißen. Zum konkreten Fall will sie sich wegen des Steuergeheimnisses zwar nicht äußern, sagt aber allgemein: „Damit ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird, ist es erforderlich, dass dieser einen steuerbegünstigen Zweck unmittelbar selbst verfolgt. 

Dieser Zweck kann auch dadurch erfüllt werden, dass ein Förderverein Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke einer anderen Körperschaft beschafft“, sagt sie. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts wie eine GmbH setze voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Diese Ausnahmeregelung ermögliche es folglich, Fördervereine als steuerbegünstigt anzuerkennen, die andere steuerbegünstigte Körperschaften fördern.

Fördervereine müssten in ihrer Satzung ausdrücklich regeln, dass sie ihre Mittel für andere beschaffen und weitergeben wollen. Zudem müssten die Satzungszwecke des Fördervereins mit denen des Empfängers übereinstimmen.

Näther selbst ist von diesem Vorschlag, seinen Betrieb in eine gemeinnützige GmbH umzuwandeln, überrascht. „Ich kenne die Optionen nicht. Es ist schon eine traurige Erkenntnis, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit nicht zuerkannt wird. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das zunächst in der Vorstandssitzung besprechen und ich es nicht von der Presse erfahre“, sagt er. 

Größere Gedanken über einen solchen Schritt habe er sich deshalb noch nicht gemacht. Doch schon nach dem ersten Überlegen, schließt er das aus. Es fehle allein schon an der nötigen Einlage für die GmbH. „Dieses Geld habe ich nicht. Und selbst wenn ich es hätte, würde ich es für andere Zwecke, für die Tiere und die Einrichtungen, benötigen“, sagt er.

Und so spricht derzeit vieles dafür, dass der gerade gegründete Förderverein sogleich wieder aufgelöst wird.