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Anschlag auf AfD-Büro Döbeln: Angeklagte verurteilt

Drei Männer haben am Donnerstag wegen der Explosion im Januar 2019 Bewährungsstrafen bekommen. Sie gestanden die Tat.

Von Maria Fricke & Jens Hoyer & Elke Görlitz & Erik-Holm Langhof
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Am Amtsgericht wurden drei Männer heute zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten im Januar eine Kugelbombe vor dem Döbelner AfD-Büro gezündet.
Am Amtsgericht wurden drei Männer heute zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten im Januar eine Kugelbombe vor dem Döbelner AfD-Büro gezündet. © Dietmar Thomas

Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen ist am Amtsgericht in Döbeln der Prozess gegen die drei Männer, die am Abend des 3. Januar 2019 eine Kugelbombe vor dem Büro der Alternative für Deutschland (AfD) in Döbeln gezündet haben, geführt worden. Sie sind nun alle zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

Ein 30-jähriger Waldheimer, der die Bombe zündete, bekam wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung ein Jahr elf Monate Haft, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurden. Sein 34 Jahre alter Mittäter, der ebenfalls in Waldheim wohnt, soll zwei Jahre ins Gefängnis, wenn er sich in den nächsten drei Jahren nicht bewährt. Beide sollen zudem 2.500 Euro an die Opferhilfe in Chemnitz zahlen. Ein 51-Jähriger aus Roßwein bekam neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er wurde wegen Beihilfe verurteilt. Außerdem hatte die Polizei bei ihm zu Hause eine größere Menge Cannabis gefunden.

Wie Richterin Karin Fahlberg sagte, habe das Schöffengericht damit gerungen, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Aber die drei Männer waren geständig, sie bereuen die Tat und haben zugesagt, Schadenswiedergutmachung zu leisten. Außerdem gehen alle geregelten Arbeit nach. Sie einzusperren, hätte die Wiedergutmachung des Schadens behindert. Bei dem Anschlag waren etwa 13.000 Euro Sachschaden am Büro und umstehenden Häusern und Autos entstanden.

Angeklagte von enormer Wucht der Explosion überrascht

Eine zielgerichtete Planung für den Anschlag auf das AfD-Bürgerbüro konnte das Gericht nicht feststellen. Die drei Männer waren an diesem Tag zum Skifahren auf dem Keilberg in Tschechien und deckten sich auf dem Rückweg auf einem Markt in Grenznähe mit Alkoholika und besagter Kugelbombe ein. Der 15 Zentimeter große Feuerwerkskörper enthielt etwa 1,1 Kilo Schwarzpulver. Wie die Angeklagten in der Verhandlung aussagten, sei spontan der Entschluss gefasst worden, die Kugelbombe vor dem AfD-Büro zu zünden. Alle drei gaben an, alles andere als Freunde dieser Partei zu sein.

In der Gerichtsverhandlung ließen die Angeklagten von ihren Anwälten umfangreiche Erklärungen verlesen und sagten selbst aus. Die beiden älteren Angeklagten haben ein Geständnis abgelegt. Der 51-Jährige gibt vor, betrunken gewesen zu sein und sich an nichts mehr detailliert erinnern zu können.

Nach Aussagen der Beschuldigten, legte der 30-Jährige die Bombe auf dem Fensterbrett des AfD-Bürgerbüros ab, der andere schob eine Mülltonne davor. Von der enormen Wucht der Explosion seien sie völlig überrascht gewesen und flüchteten daher am Tatabend. Auf die Spur der drei Männer war man durch einen Zeugen gekommen, der die Männer beim Wegfahren mit einem Auto gesehen und sich das Kennzeichen notiert hatte. Zudem hatten vier Kameras in dem AfD-Büro die Tat aufgezeichnet.

Alle äußerten Bedauern und entschuldigten sich vor Gericht für die Tat. Keiner der Angeklagten hatte sich jedoch bei den Betroffenen bisher persönlich entschuldigt. Einer der Täter gab an, Angst vor Angriffen gehabt zu haben.

Nach Ansicht des Gerichts hatten die drei aber durchaus die Absicht, am AfD-Büro Schaden anzurichten. "Das war extrem gefährlich und es gab viele Schutzengel an diesem Tag", sagte die Richterin. Es könne nicht hoffähig werden, dass man aufgrund politischer Ansichten eine größere Sachbeschädigung begehe, sagte die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. "Da muss man ganz klar in jeglicher Form einen Riegel vorschieben", betonte sie.

Der Tag nach dem Anschlag auf das Döbelner Büro der AfD. 
Der Tag nach dem Anschlag auf das Döbelner Büro der AfD.  © Archiv/André Braun
Nicht nur an dem Büro waren durch die Explosion die Fensterscheiben beschädigt worden. 
Nicht nur an dem Büro waren durch die Explosion die Fensterscheiben beschädigt worden.  © Archiv/André Braun
Mutmaßlich wurde eine Sprengladung in einer Mülltonne deponiert, die durch die Explosion total zerrissen wurde. 
Mutmaßlich wurde eine Sprengladung in einer Mülltonne deponiert, die durch die Explosion total zerrissen wurde.  © Archiv/Dirk Westphal

Bei dem Anschlag war ein Sachschaden in Höhe von rund 13.000 Euro entstanden. Das Fenster des Büros wurde eingedrückt und Mobiliar beschädigt. Auch auf der anderen Straßenseite gingen Fenster zu Bruch, Fahrzeuge wurden beschädigt. Nur durch Glück wurde niemand verletzt und brach kein Feuer aus.

Nach Abschluss der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz mitgeteilt, dass sich die Tatverdächtigen nicht zur Sache und zur Tatmotivation eingelassen hätten. Deshalb könne erst bei der Hauptverhandlung geklärt werden, ob die Tat politisch motiviert war oder nicht.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen im Gericht

Der Prozess stand unter großen Sicherheitsvorkehrungen. So sicherten ihn mehrere Justizbeamte sowie Beamte einer Sondereinheit ab. Zudem seien mehrere Polizisten vor dem Gerichtsgebäude gewesen, wie ein Reporter Sächsische.de berichtete. Auch die Einlasskontrollen seien streng gewesen: Taschen und Ausweise wurden kontrolliert, eine Sicherheitsschleuse war aufgebaut und zusätzlich erfolgten Abtastkontrollen. Viele Journalisten und Medien unterschiedlicher Häuser seien im Gerichtssaal anzutreffen gewesen - so viel wie selten im Amtsgericht Döbeln. Neben Vertretern der Medien waren auch einige Zuschauer im Sitzungssaal, so ein Reporter zu Sächsische.de. (mit dpa)

Beamte der Polizei sind zur Sicherheit vor dem Amtsgericht Döbeln.
Beamte der Polizei sind zur Sicherheit vor dem Amtsgericht Döbeln. © Dietmar Thomas

Aktualisiert um 18.00 Uhr

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