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Sachsen stellt virtuelles Geld in Millionenhöhe sicher

Meist stammt es aus Betrug und Geldwäsche. Ein Teil der Kryptowährungen wird verkauft. Bitcoins werden oft eingelagert.

Von Franziska Klemenz
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Für die Verwertung von virtuellen Währungen wie Bitcoins ist in Sachsen die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig.
Für die Verwertung von virtuellen Währungen wie Bitcoins ist in Sachsen die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig. © dpa

Dresden. Der Freistaat Sachsen hat in den vergangenen fünf Jahren Kryptowährungen mit einem aktuellen Marktwert von mindestens 22 Millionen Euro beschlagnahmt. Das virtuelle Geld wurde bei Straftätern eingezogen, der Generalstaatsanwaltschaft zufolge etwa im Zusammenhang mit „zahlreichen Betrugs- und Geldwäschetaten“.

Nach Angaben des Justizministeriums hat der Freistaat nur einen Teil des eingezogenen Geldes verkauft, von 2016 bis 2019 nahm er damit rund eine halbe Million Euro ein. Allein Bitcoins lagert Sachsen derzeit im Wert von 1,3 Millionen Euro. Nicht alles, was der Freistaat beschlagnahmt, darf er verkaufen. Grundsätzlich verkaufen kann er virtuelles Geld das durch Straftaten eingenommen wurde. Außerdem kann es als Ausgleichszahlung dienen, beispielsweise für Verfahrenskosten. Um an das Geld zu kommen, brauchen Behörden Zugangsdaten, die sie etwa durch die Durchsuchung von Geräten oder durch freiwillige Preisgabe von Beschuldigte erhalten.

Kryptowährungen sind digitale Zahlungsmittel, die auf Computercodes basieren. Die führende Währung Bitcoin war vor zehn Jahren, kurz nach Markteinführung, noch etwa einen Zehntel US-Dollar pro Einheit wert; zuletzt kostete ein Bitcoin gut 9.500 Dollar, was gut 8.400 Euro entspricht. Als anonyme Zahlungsmöglichkeit auf Darknet-Plattformen für Drogen oder Waffen sind sie ebenso beliebt geworden wie als Anlage- und Spekulationsgut. Weit mehr Menschen haben dank Internet weltweit Zugang zu Kryptowährungen als zu Banken, die Gebühren sind gering, die Verwaltung dezentral. In ärmeren Ländern könnten sie so fehlende Finanzdienstleistungs-Strukturen ausgleichen.

Für die Verwertung von virtuellen Währungen wie Bitcoins ist in Sachsen die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zuständig, zwei Rechtspfleger verkaufen sie auf Plattformen wie bitcoin.de. Die Lage am Kapitalmarkt wird beim Verkauf nach Ministeriumsangaben „nur sehr eingeschränkt berücksichtigt“ – starke Kursschwankungen erschweren eine langfristige Anlagestrategie. Regulär vollstreckt die Staatsanwaltschaft Wertgüter erst nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens, beim Risiko eines erheblichen Wertverlusts wie bei Kryptowährungen wird der Verkauf oft per Notveräußerung angeordnet: Der Freistaat verkauft das Geld schon vor Verfahrensabschluss und lagert die Erlöse ein.

Digitales Geld spielt auch für andere Länder eine wachsende Rolle. Besonders spektakulär war ein Fall, für den das sächsische Landeskriminalamt mit bayerischen Behörden kooperierte. Die beschlagnahmten Bitcoins verkaufte der Freistaat Bayern vor zwei Jahren für zwölf Millionen Euro.