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Scharfe Kontrollen am Wochenende

Besonders im Blick von Polizisten und Ordnungskräften stehen die touristischen Hotspots im Landkreis. Sind sie wegen Corona gesperrt?

Von Domokos Szabó
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Für die allermeisten tabu am Wochenende: ein Ausflug in den Elbsandstein.
Für die allermeisten tabu am Wochenende: ein Ausflug in den Elbsandstein. © Archiv Marko Förster

Der Pirnaer Landrat Michael Geisler (CDU) will erreichen, dass am kommenden Wochenende die touristischen Hotspots in der Sächsischen Schweiz und im Osterzgebirge nicht von Tausenden Ausflüglern besucht werden. Sonst müsse man davon ausgehen, dass sich viele Menschen auf engem Raum tummeln und sich gegenseitig mit dem Corona-Virus anstecken.

Geisler kündigte am Freitag gegenüber Sächsische.de scharfe Kontrollen insbesondere in der Sächsischen Schweiz, in der Dippoldiswalder Heide und im Tharandter Wald an. Dafür würde man Kräfte von Ordnungsämtern, Landes- und Bundespolizei und der Wasserschutzpolizei mobilisieren. Grundlage für die Kontrollen ist eine Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom vergangenen Wochenende, die seit Montag gilt. Danach dürfen die Einwohner ihre Häuser nur dann verlassen, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Das kann etwa der Weg zur Arbeit, die Besorgung lebensnotwendiger Güter oder Sport und Bewegung an der frischen Luft sein. Allerdings ist Letzteres nur im "Umfeld des Wohnbereichs" erlaubt. 

Nach Angaben des Landrates wird man bei den Kontrollen "mit Augenmaß, aber konsequent" vorgehen. Das "Umfeld des Wohnbereich" werde dabei einheitlich auf die Gemeindegrenzen bezogen. "Die Pirnaer können in Pirna unterwegs sein, die Freitaler in Freital, die Struppener in Struppen, aber nicht in der jeweils anderen Gemeinde", sagte Geisler. Demzufolge ist am Wochenende jeder gut beraten, den Personalausweis selbst fürs Joggen mitzunehmen. Die touristischen Attraktionen sind zwar nicht gesperrt, können aber allenfalls von Einwohnern aus der unmittelbarer Umgebung besucht werden - die Bastei etwa von den Lohmenern. Zudem werden die Parkplätze der Naherholungsgebiete im Landkreis gesperrt, hieß es.

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss eine Ordnungsstrafe zahlen oder bekommt sogar eine Strafanzeige. Laut Infektionsschutzgesetz sind Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich. 

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