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Schlug Löbauer Asylbewerber zweimal zu?

Ein Marokkaner hat in Zittau vor Gericht gestanden, weil er in Görlitz eine Frau und ihren Freund schwer verletzte. Er ist kein unbeschriebenes Blatt.

Von Rolf Hill
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Symbolbild.
Symbolbild. © Jan-Philipp Strobel/dpa

Seit Mai 2016 ist er in Deutschland, seit zwei Jahren lebt der Marokkaner in einer Gemeinschaftsunterkunft in Löbau. In der Hoffnung auf ein besseres Leben hat der ehemalige Friseur stattdessen einen abgelehnten Asylantrag erhalten und sammelte in der Zeit bereits fünf strafrechtliche Einträge. Nun kam ein weiterer hinzu. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich der Asylbewerber vor dem Schöffengericht in Zittau verantworten.  

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte am späten Abend des 28. April 2018 mit einem Freund aus Libyen in der Görlitzer Innenstadt unterwegs. Gegen 23 Uhr passierte es: Der Angeklagte schlug eine junge deutsche Frau - die an diesem Tag ihren 21. Geburtstag feierte - ins Gesicht. Ihr Begleiter schritt ein, verpasste  dem Marokkaner eine Ohrfeige. Dieser schlug mit der Faust zurück. Dabei benutzte er ein Messer mit etwa sieben Zentimeter langer Klinge, denn dem Geschädigten floss Blut von der linken Wange. Der Schnitt war etwa elf Zentimeter lang und musste mit mehreren Stichen genäht werden.

Begleiter soll der Täter sein

Der Angeklagte räumte den Zwischenfall ein. Nur sei nicht er, sondern der Libyer der Täter gewesen. Nach dem werde gesucht, bisher ohne Erfolg. Der 19-Jährige sei zwar am Tatort gewesen, habe sich aber nicht beteiligt. Die Betroffenen seien allesamt betrunken gewesen, so der Marokkaner. Das war für ihn der Grund, dass sie ihn mit seinem Freund verwechselten. Er wisse genau, dass es sich beim Täter um den Angeklagten handelte, erkenne dessen Gesicht wieder, sagte hingegen der Geschädigte. Der andere sei viel kleiner gewesen, habe sich völlig ruhig verhalten. Auf dem Demianiplatz hätte der Marokkaner eine seiner beiden Freundinnen angerempelt. Als sie sich darüber empörte, schlug dieser ihr ins Gesicht. Das habe er nicht hinnehmen können, verpasste ihm eine Ohrfeige - und bekam einen Schlag zurück. Dass ein Messer im Spiel war, merkte er erst, als warmes Blut seine Wange hinab floss. 

Der Mann habe sie offensichtlich absichtlich angerempelt, vermutete das damalige Geburtstagskind. Auf ihre Frage, was das denn solle, erwiderte er etwas in arabischer Sprache. Und schlug zu. Alles sei sehr schnell gegangen. Dann war schon die Polizei da und nahm den Mann fest. Das sei definitiv der Angeklagte gewesen. Keinen Zweifel an der Identität hatte auch der Beamte, der ihn festnahm. Zuerst habe er das Geschehen aus der Ferne beobachtet, sagte er. Bei den ersten Schlägen war ihm klar, eingreifen zu müssen. Der Beamte rief den Rettungsdienst, machte die Erstbefragung und nahm den Tatverdächtigen mit aufs Revier.

Angeklagter ist voll schuldfähig

Der Vorsitzende Richter Holger Maaß erklärte anhand des Auszuges aus dem Bundeszentralregister, dass es sich bei dem Angeklagten nicht gerade um ein "unbeschriebenes Blatt" handelte. Sowohl die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe als auch sein Bewährungshelfer bescheinigten, dass dieser keinerlei geistige Defizite aufweise und deshalb voll nach dem Strafrecht für Erwachsene zur Verantwortung zu ziehen sei.

So sah es auch die Staatsanwältin. Für sie war die Schuld des Angeklagten aufgrund der  Zeugenaussagen bewiesen. Die kriminelle Energie des Mannes zeige sich unter anderem darin, dass er bereits zwei Wochen nach seiner Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe den nächsten Diebstahl beging. Auch die nun zur Verhandlung stehende Tat geschah innerhalb der schon zweimal verlängerten Bewährungszeit. Eine günstige Prognose könne sie nicht erkennen. Sie beantragte eine Gesamtstrafe von einem Jahr Freiheitsentzug ohne Bewährung. Der Verteidiger hielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten angemessen, ein letztes Mal vielleicht auch zur Bewährung. Doch Richter und Beisitzer folgten dem Antrag der Staatsanwältin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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