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Stromdieb steht mal wieder vor Gericht

Ein Löbauer Ehepaar hat über Monate die Energie aus dem Treppenhaus gezapft. Der Mann ist bereits mehrfach straffällig gewesen. Doch in Haft muss er nicht.

Von Rolf Hill
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Symbolbild © Arno Burgi/dpa

Was tun, wenn es in der Wohnung dunkel ist, auf der Kochplatte kalt bleibt und im Kühlschrank verdächtig warm wird? Strom muss her. Doch die Stadtwerke kündigten einem Löbauer Ehepaar.

Deshalb zapften der heute 39-Jährige und seine Frau - von der er inzwischen getrennt lebt - Ende 2017 mittels Verteiler und Kabel im Treppenhaus die Stromzufuhr oberhalb des Zählers an. Wie das geht, war zumindest dem Mann bekannt. Schließlich hat ihn das Gericht wegen des Delikts schon einmal verurteilt, damals aber in einer anderen Wohnung.

Nun stand er wieder dort - als alleiniger Angeklagter. Das Verfahren gegen die Ehefrau wurde abgetrennt, diese bereits rechtskräftig verurteilt. Laut Staatsanwalt Jürgen Ebert trug sich der Stromklau von Dezember 2017 bis August 2018 zu. Allerdings sei es schwierig, eine genaue Schadenshöhe zu ermitteln, da die Menge der so ergaunerten Energie nie über einen Zähler lief.

Bereits zwölf Eintragungen

Der Angeklagte legte ein freimütiges Geständnis ab. Somit erübrigte sich für Richter Olaf Kenklies eine umfangreiche Beweisaufnahme. Doch im Straftaten-Konto des Mannes waren bereits zwölf Eintragungen zu finden. Die Palette reichte von gemeinsam begangenen Diebstählen über Nötigung, Sachbeschädigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und eben auch das Entziehen elektrischer Energie.

Seine letzte Verurteilung beruhte auf einer Verkehrsstraftat. Im April diesen Jahres gab es einen Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 15 Euro. Dieser war bisher nicht beglichen und musste nun für das neue Urteil berücksichtigt werden. Damals fuhr der Mann unter Alkoholeinfluss – 1,14 Promille – aus verkehrter Richtung in eine Einbahnstraße und war dabei mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen.

Staatsanwalt Jürgen Ebert sah nicht zuletzt aufgrund des Geständnisses die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Unter Berücksichtigung von dessen finanzieller Situation und unter Einbeziehung des noch offenen Strafbefehls beantragte er eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 13 Euro. Dem schloss sich der Richter in seinem Urteil an. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt erklärten am Ende, auf Rechtsmittel zu verzichten. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

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