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Tüv-Schwindel zieht immer weitere Kreise

Einem Rossauer wird Bestechung und Anstiftung zur Falschbeurkundung vorgeworfen. Aber er bestreitet beides.

Von Elke Braun
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Durch die Telefonüberwachung kamen Ermittler hinter den Tüv-Schwindel.
Durch die Telefonüberwachung kamen Ermittler hinter den Tüv-Schwindel. © privat

Döbeln. Dem Landeskriminalamt (LKA) ist ein Schlag gegen die sogenannte Mittweidaer Tüv-Mafia gelungen. Bereits seit dem Jahr 2016 ermittelten die Kriminalisten. Es geht um eine Vielzahl von Fahrzeugen mit falschen HU-Plaketten und falschen Stempeln in den Zulassungsbescheinigungen (Sächsische.de berichtete mehrfach).

Neben zwei Werkstattbesitzern flogen der Chef eines Mittweidaer Zulassungsdienstes sowie der Inhaber eines für die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) arbeitenden Ingenieurbüros und dessen Angestellter auf.

Am Freitag musste sich nun ein Rossauer vor dem Döbelner Amtsgericht verantworten. Ihm wurde Bestechung und Anstiftung zur Falschbeurkundung zur Last gelegt. Ende 2018 soll er für einen Bekannten bei besagtem Prüfingenieur der GTÜ, der sich in Untersuchungshaft befinden soll, eine Hauptuntersuchung (HU) beauftragt und das Geld für das Gutachten und die Zulassungsbescheinigung in seinem frei zugänglichen Briefkasten hinterlegt haben.

„Diese Indizien sowie die Ergebnisse aus einer Telefonüberwachung weisen darauf hin, dass die Untersuchung des Fahrzeugs nicht rechtmäßig verlaufen sein könnte“, sagte Richter Janko Ehrlich. In vorherigen Verfahren seien mehrere Fälle verhandelt worden, bei denen nachgewiesen werden konnte, dass für Autos Tüv-Plaketten ausgeteilt worden sind, ohne dass der Prüfer die Autos je angesehen hatte.

Angeklagter kann Vorwürfe entkräften

Der Rossauer konnte mit seinen Erklärungen zu dem Sachverhalt die Anklagepunkte aber so weit entkräften, dass sie ihm letztlich nicht mehr nachzuweisen waren. Zum einen sei er an dem Prüftermin im Dezember 2018 selbst nicht anwesend gewesen. Seinen Briefkasten habe er deshalb zur Verfügung gestellt, weil er das bei einem früheren Termin auch schon so gemacht habe. „Der Prüfer wusste Bescheid und kannte die Gegebenheiten“, so der Angeklagte.

Der Prüfingenieur habe das Auto – einen Mitsubishi L 200 – schon zu einem früheren Zeitpunkt angeschaut, um darüber zu befinden, ob ein Umbau des Transporters in einen Kipper und damit eine günstige Besteuerung möglich sei. „Es hat sich bei dem zweiten Termin im Dezember um eine Nachuntersuchung gehandelt, denn der Prüfer hat beim ersten Mal festgestellt, dass der Umbau zwar möglich sei, der Tüv aber aufgrund mehrerer Mängel nicht zugeteilt werden könne.

Dem Prüfingenieur vertraut

Die Mängel wurden nach Angaben des Angeklagten beseitigt und die Nachuntersuchung beauftragt. „Der Prüfer wusste, dass das Fahrzeug auf dem Nachbargrundstück steht und der Autoschlüssel im Radkasten deponiert ist. Insofern bin ich davon ausgegangen, dass die Prüfung rechtmäßig erfolgt ist, zumal ich selbst nicht zugegen war“, so der Rossauer.

Er habe den Prüfingenieur als korrekt und gewissenhaft kennengelernt. „Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich von den Vorwürfen gegen ihn gehört habe“, so der 53-Jährige.

Der als Zeuge geladene Ermittler des Landeskriminalamtes erklärte, dass den Polizeibeamten mehrere Ungereimtheiten aufgefallen waren. Zum einen, dass die Abgasuntersuchung (AU) den Prüfberichten zufolge erst einen Tag nach dem Tüv erfolgt sein soll. Das sei aus seiner Sicht rechtlich nicht möglich. Vielmehr müsse die AU vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Aus der Telefonüberwachung hätten sich weitere belastende Indizien ergeben.

Der Staatsanwalt kam schließlich zu dem Schluss, dass die Vorwürfe gegen den Rossauer nicht nachzuweisen sind, die Indizien für eine Verurteilung nicht ausreichen. Er beantragte Freispruch. Dem folgte Richter Janko Ehrlich. „Ob das alles wirklich so gewesen ist, wissen wir nicht, aber wir können es Ihnen nicht nachweisen“, sagte er. Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. (mit rt/dwe)

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