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Unfallflucht wird seltener in Sachsen

Etwa 23.000 Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht hat die Polizei 2018 in Sachsen registriert. Meist ist Alkohol im Spiel.

Von Andrea Schawe
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Ein Zettel mit der Aufschrift: "Bitte melden Sie sich bei uns. Ich bin ganz leicht gegen ihr Auto gerollt", klemmt an einem Auto.,
Ein Zettel mit der Aufschrift: "Bitte melden Sie sich bei uns. Ich bin ganz leicht gegen ihr Auto gerollt", klemmt an einem Auto., © dpa

Dresden. Ein Rempler auf dem Parkplatz, ein abgefahrener Außenspiegel, aber auch verletzte Radfahrer: Nur etwa jeder zehnte Fahrerflüchtige wird verurteilt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Kamenz wurden 2018 sachsenweit etwa 2.210 Verstöße gegen Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs verhandelt. 2017 waren es noch mehr als 2.500 Fälle wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Die sächsische Polizei registrierte 2018 insgesamt etwa 23.000 Verkehrsunfälle, bei denen sich der Fahrer unerlaubt vom Unfallort entfernte. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf Anfrage der Linken hervor. Fahrerflucht ist ein Anzeigedelikt: Wenn keine Anzeige gestellt wird, landet der Fall auch nicht in den Akten. Die meisten Fahrerflüchtigen werden in den Dienststellen in Dresden und Leipzig registriert. Der überwiegende Teil waren Unfälle mit Sachschäden wie etwa „Spiegelklatscher“.

Viele Unfallflüchtige wüssten nicht, welche Konsequenzen ihnen drohten, selbst wenn der verursachte Schaden nicht so groß war, warnt ADAC-Rechtsanwalt Thomas Kuhne. „Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer ist nicht genug.“ Fahrerflucht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Bei einem Schaden von mehr als 1 300 Euro drohten eine Geldstrafe, drei Punkte in der Flensburger Verkehrsdatei und der Entzug der Fahrerlaubnis. Ist der Schaden geringer droht ein mehrmonatiges Fahrverbot. Kommt der Fall dann auch noch vor Gericht, kann die Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung verweigern oder Geld zurückfordern. Wer die Polizei ruft, muss in der Regel zunächst nur 35 Euro Verwarngeld zahlen.

In vielen Fällen spielt Alkohol eine Rolle, schätzt der Chemnitzer Verkehrspsychologe Bernd Wiesner. „Manche fahren sogar nach Hause, warten bis Alkohol nicht mehr nachgewiesen werden kann und stellen sich dann.“ Im vergangenen Jahr leitete die Polizei fast 3.050 Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer ein. Das sind 114 Fälle mehr als 2017. Die meisten davon wurden von der Polizeidienststelle Dresden registriert, zu der auch die Kreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gehören.

Die Dunkelziffer sei aber weit höher, weil die Polizei zu wenig kontrolliert. 2018 führten die Beamten etwa 490.000 Verkehrskontrollen durch – zwei Drittel weniger als noch vor zehn Jahren. „Insgesamt müssen viel stärkere Anstrengungen unternommen werden, um für Fußgänger und Fahrradfahrer den Straßenverkehr sicherer zu machen und die Kontrolltätigkeit der Polizei auszubauen“, fordert Enrico Stange (Linke). (mit dpa)