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Was Gärtner dürfen und Baumärkte nicht

Die einen dürfen wieder öffnen, die anderen nicht mehr. Die Auslegung der Vorschriften sorgt in der Region Döbeln für Verwirrung.

Von Jens Hoyer
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Viele Kunden haben sich seit Montag bei Blubäu an der Burgstraße mit Pflanzen und Blumenerde eingedeckt. Während die Vorschriften für Baumärkte verschärft wurden, dürfen Gärtnereien ihre Waren verkaufen.
Viele Kunden haben sich seit Montag bei Blubäu an der Burgstraße mit Pflanzen und Blumenerde eingedeckt. Während die Vorschriften für Baumärkte verschärft wurden, dürfen Gärtnereien ihre Waren verkaufen. © Dietmar Thomas

Döbeln. An der Burgstraße bildeten sich am Dienstagvormittag zeitweise lange Schlangen. Im großen Abstand warteten die Kunden, auf den Verkaufsplatz der Firma BluBäu gelassen zu werden. Eine Mitarbeiterin regulierte den Einlass. Mehr als 50 Kunden gleichzeitig sollten sich nicht auf dem Gelände befinden, wo die Gärtnerei Blumen und andere Pflanzen sowie Pflanzerde anbietet. 

Am Montag hatte BluBäu wieder geöffnet, nachdem die Gärtnereifirma zwischenzeitlich wegen der Coronakrise den Freiluftmarkt wieder schließen musste. Allerdings war auch gleich die Polizei da. „Die wollten den Platz zumachen“, sagte Sven Wunder-Weis, Geschäftsführer von BluBäu. „Ich hatte vorher aber extra beim Ordnungsamt angefragt.“

Das rettete ihm das Geschäft. Wie Döbelns Ordnungsamtschef Jürgen Müller bestätigte, dürfen nach der neuesten Verordnung des Freistaats vom 31. März Gartenbaubetriebe ihre selbst produzierten Waren anbieten. Und das sei auch nicht an den Produktionsstandort gebunden. 

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BluBäu hat eine Gärtnerei in Hartha, Döbeln ist eine Filiale. „Die Firma hat uns angezeigt, dass sie wieder aufmacht. Wir haben das mit dem Landratsamt abgesprochen“, sagte Müller. Neben der Zugangsbeschränkung müssen die Kunden auf dem Freiluftmarkt einen Abstand von zwei Metern einhalten. „Wir überprüfen das“, so Müller.

Wie Geschäftsführer Wunder-Weis sagte, sei Blubäu in der Corona-Krise mit einem „tiefblauen Auge“ davongekommen. „Wir haben schon viel weggeschmissen. Es kommen ja auch keine Arbeiter aus Rumänien herein.“

Andere haben nicht so viel Glück. Für die Baumärkte haben sich die Bedingungen verschärft. Sie hatten in ihren Filialen immer noch bestellte Waren an Privatkunden herausgegeben. Damit ist seit Dienstag Schluss. Die Staatsregierung hatte am Montag klargestellt, dass es nicht mehr gestattet ist, Waren an Privatleute herauszugeben. „Wir hatten allein über das Wochenende 200 Anfragen von Kunden. Denen muss ich absagen“, sagte Filialleiter Thomas Schumann, Marktleiter von Toom in Döbeln. Etwa 1.200 Kunden pro Woche hätten auf dieses Angebot zurückgegriffen.

Jetzt sei nur noch möglich, Waren an Handwerker herauszugeben – an Maurer, Elektriker und Klempner. „Ich hätte gar nicht gedacht, dass so viele Handwerker hier einkaufen. Wir sind ja eher für die Privatkunden da“, sagte Schumann.

Anlieferung frei Haus

Ganz müssen Privatleute nicht auf die Waren aus dem Toom-Markt verzichten. Schumann und seine Mannschaft bieten weiterhin die Auslieferung frei Haus an. Das kostet aber extra. Zehn Euro verlangt der Baumarkt für die Anlieferung. „Wenn es nur ein Pinsel gleich um die Ecke ist, auch für fünf Euro. Es geht ja nicht darum, damit den Gewinn zu maximieren“, sagte Schumann. Bei den Anlieferungen seien aber auch Grenzen gesetzt. „Für drei Sack Zement lohnt es sich für den Kunden nicht. Eine ganze Palette Zement kann ich nicht händeln“, sagte Schumann. Zahlung ist jetzt auch per Karte möglich. „Wir haben ein mobiles EC-Karten-Lesegerät bekommen“, sagte Schumann.

Die RHG hat mehrere Märkte in der Region. Während die RHG-Märkte in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen weiter geöffnet bleiben können, sind alle Filialen in Sachsen seit 23. März geschlossen. Auch bei der RHG konnten Kunden ihre bestellten Waren im Markt abholen. „Wir haben über unsere Verbände bei den Ministerien in Sachsen angefragt und noch keine offizielle Bestätigung bekommen, dass das eingeschränkt wurde“, sagte Vorstand Torsten Hamann gestern am frühen Nachmittag. Er beklagt das „totale Chaos“ in Sachsen mit immer neuen Regelungen. „Wir haben es sowieso schon schwer. Für die Mitarbeiter ist das ein ganz neues Geschäftsfeld und jeder versucht, das Beste zu geben.“

Das sächsische Sozialministerium bestätigte auf Anfragen von Sächsische.de, dass Baumärkte keine Waren mehr an Privatleute herausgegeben dürfen. Offenbar ist selbst das Ausliefern nicht mehr erlaubt. Die online bestellten Waren müssten zugeschickt werden, so Katharina Strack, Referentin beim Sozialministerium.

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