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Wie weiter mit dem Kapellenweg?

Der Stiftungsverwalter Tom Lauerwald bestätigt den Inhalt von Otto Horns Testament. Aber hat dieses auch Rechtsfolgen?

Von Dominique Bielmeier
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Seit mehr als 15 Jahren ist vorgesehen, auf dem Kapellenweg Wohnungen zu bauen. Drei Gebäude sollen auf der noch rund 6 000 Quadratmeter großen Fläche neben der Horn’schen Villa entstehen. Doch jetzt gibt es ein Problem.
Seit mehr als 15 Jahren ist vorgesehen, auf dem Kapellenweg Wohnungen zu bauen. Drei Gebäude sollen auf der noch rund 6 000 Quadratmeter großen Fläche neben der Horn’schen Villa entstehen. Doch jetzt gibt es ein Problem. © Foto: Claudia Hübschmann

Was Otto Horn wohl sagen würde, wenn er noch mitbekäme, welchen Streit es 74 Jahre nach seinem Freitod um sein Grundstück zwischen Plossenweg und Kapellenweg gibt? Drei Gebäude sollen auf der noch rund 6 000 Quadratmeter großen Fläche neben der Horn’schen Villa entstehen, bei einer Bürgerfragestunde am 16. Juli sollte unter anderem die Frage „Flachdach oder Satteldach“ geklärt werden. Doch dann überraschte Stadtchronist Dr. Günter Naumann mit einer ganz grundsätzlichen Aussage zum Grundstück: In seinem Vermächtnis habe Otto Horn festgehalten, dass am Plossenweg 4 keine Parzelle zur Wohnbebauung abgetrennt werden dürfe, sondern höchstens, um „öffentlichen Zwecken“ zu dienen. Naumanns Fazit deshalb: „Das Grundstück hätte gar nicht verkauft werden dürfen.“

Das überraschte anwesende Bürger wie Stadtverwaltung gleichermaßen, denn für das Grundstück ist seit mindestens 15 Jahren eine Wohnbebauung vorgesehen, zu diesem Zwecke wurde es ja einst verkauft. Schon im Aufstellungsbeschluss von 2004 wurde das so festgehalten, im Flächennutzungsplan für die Stadt Meißen von 2006 ist es als geplante Wohnbaufläche eingezeichnet.

Warum der Einwand erst so spät geäußert wurde, war daher eine der Fragen, die sich die Anwesenden stellten. Ob Otto Horn das tatsächlich so in seinem Testament festgehalten habe, eine andere.

Letzteres konnte nun Tom Lauerwald, Verwalter der Otto-und-Emma-Hornstiftung, auf Anfrage der Sächsischen Zeitung beantworten. „Grundsätzlich steht das so im Testament, da hat Naumann recht“, sagt Lauerwald. Horn spreche darin immer in der Soll-Form. Deshalb ergebe sich auch die Frage, welche Wirkung das auf die Stadt habe – „auf rechtlicher wie auf moralischer Ebene.“ Das kann Tom Lauerwald selbst auch nicht beantworten, seine Stiftung stieg aus einem Erbpachtvertrag für das Grundstück aus, weil es finanziell nicht mehr beherrschbar gewesen wäre (siehe Kasten).

Heute befindet sich das Grundstück im Privateigentum, sollte sich Horns Vermächtnis also als bindend herausstellen, käme Enteignung ins Spiel – und damit sicher eine Klage der Eigentümer auf die Stadt zu. Die lässt sich vielleicht auch deshalb noch etwas Zeit mit ihrer Antwort zum Thema.

Auf eine Anfrage der Sächsischen Zeitung teilte Julia Leditzky, Sachbearbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, nur mit: „Zur abschließenden Beantwortung der Veräußerungsfrage sind umfangreichere Recherchen im Stadtarchiv notwendig, die bisher noch nicht abgeschlossen werden konnten.“

Die Geschichte des Grundstücks

Die Villa des Meißner Kaufmanns Otto Horn ging nach dessen Tod 1945 auf Wunsch an die Stadt Meißen.

Diese übereignete das Gebäude der Horn´schen Stiftung.

Die Stiftung war damit finanziell überfordert und gab die Immobilie später zurück. Die Stadt entschied sich zum Verkauf.

Im Jahr 2007 kaufte Familie Dathe für 420 000 Euro das 13 200 Quadratmeter große Anwesen von der Stadt und zog in die Horn’sche Villa, wo auch zwei Ferienappartements entstanden.