Politik
Merken

Prozess gegen Höcke: Wusste er von verbotener SA-Losung?

In Halle hat der Prozess gegen AfD-Rechtsaußen Björn Höcke begonnen. Er soll eine SA-Parole wissentlich verwendet haben, so der Vorwurf. Seine Verteidiger scheitern mit etlichen Anträgen.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Björn Höcke (links, AfD) nimmt im Landgericht Halle an einem Prozess teil. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Björn Höcke (links, AfD) nimmt im Landgericht Halle an einem Prozess teil. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. © EHL Media/POOL/EPA/Filip Singer

Halle. Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, von der Herkunft der SA-Losung "Alles für Deutschland" gewusst zu haben. Ihm sei bekannt gewesen, dass es sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der Nazi-Partei NSDAP handelte, heißt es in der am Donnerstag vor dem Landgericht Halle verlesenen Anklage. Nach der Verlesung durch Staatsanwalt Benedikt Bernzen endete der erste Verhandlungstag.

Es ist das erste Gerichtsverfahren gegen Höcke. Der Vorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Zum ersten Verhandlungstag waren neben zahlreichen Medienvertretern auch mehrere Hundert Höcke-Gegner gekommen. Sie demonstrierten am Morgen friedlich vor dem Justizgebäude. Höcke hatte vor dem Prozess in einer Fernsehsendung beteuert, dass er nicht wusste, dass es sich bei der Parole um eine SA-Losung handelte. "Es ist ein Allerweltsspruch", hatte er gesagt.

Demonstranten in Halle stehen mit einem Plakat mit der Aufschrift "Björn Höcke ist ein Nazi" vor dem Justizzentrum.
Demonstranten in Halle stehen mit einem Plakat mit der Aufschrift "Björn Höcke ist ein Nazi" vor dem Justizzentrum. © dpa/Hendrik Schmidt

Rede im Landtagswahlkampf

Der 52-Jährige soll die SA-Losung bei einer Rede im Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt 2021 verwendet haben. Der damalige Co-Vorsitzende der Grünen Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, hatte Höcke angezeigt und auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen, wonach das Verwenden der Losung im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar ist.

Höckes Verteidigung stellte am ersten Prozesstag mehrere Anträge - unter anderem eine Beschwerde gegen einen Beschluss, wonach Tonaufnahmen nicht gestattet sein sollen. Nach Auffassung der Verteidigung sollte über diese Beschwerde entschieden werden, bevor die Hauptverhandlung richtig startet. Das Gericht lehnte dies ab.

Adina Kessler-Jensch, Pressesprecherin vom Landgericht Halle, gibt nach Abschluss des Prozesstages ein Statement.
Adina Kessler-Jensch, Pressesprecherin vom Landgericht Halle, gibt nach Abschluss des Prozesstages ein Statement. © Hendrik Schmidt/dpa

Außerdem stellte Höckes Verteidiger Ulrich Vosgerau in Frage, dass das Landgericht Halle für den Fall zuständig ist und nicht das Amtsgericht Merseburg. Zu dieser Frage hatte es bereits im Vorfeld eine juristische Auseinandersetzung gegeben. Die Staatsanwaltschaft verwies auf eine unanfechtbare Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg zu dieser Frage. Dem folgte die zuständige Kammer.

Höcke soll die SA-Parole noch einmal verwendet haben - bei einem Auftritt vergangenen Dezember in Gera. Zu diesem Zeitpunkt waren sein Auftritt in Merseburg und die juristischen Folgen längst Thema in den Medien. In Gera soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.

Zunächst war die Anklage zu diesem Fall mit der Anklage zur Rede in Merseburg verknüpft worden. Vor Beginn des ersten Verhandlungstags wurden die beiden Fälle aber wieder getrennt, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Grund dafür sei, dass die Verteidiger von Höcke kurzfristig gewechselt hätten.

Höckes Verteidigung regte am ersten Verhandlungstag an, das Verfahren auszusetzen und vom Bundesverfassungsgericht eine bestimmte Regelung im Gerichtsverfassungsgesetz überprüfen zu lassen. Höckes Verteidiger Vosgerau sagte, die Rechtsnorm sei verfassungswidrig. Das Gericht entschied aber anders. Für eine verfassungswidrige Vorschrift ergäben sich keine Anhaltspunkte, hieß es.

Das Oberlandesgericht in Naumburg hatte Ende November nach einem juristischen Hin und Her entschieden, dass das Hauptverfahren gegen Höcke vom Landgericht geführt wird - und nicht vom Amtsgericht. (dpa)