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Asylbewerber erhalten in Mittelsachsen eine Bezahlkarte

Die Einführung der Karte erfolgt schrittweise im April. Was damit möglich ist und was nicht.

Von Cathrin Reichelt
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Im kommenden Monat erhalten Asylsuchende in Mittelsachsen eine Bezahlkarte.
Im kommenden Monat erhalten Asylsuchende in Mittelsachsen eine Bezahlkarte. © dpa

Mittelsachsen. Lange wurde sie angekündigt, ab April wird sie im Landkreis Mittelsachsen flächendeckend eingeführt – die Bezahlkarte für Asylbewerber.

„Es ist eine guthabenbasierte Karte mit Bezahlfunktion, die in ganz Sachsen einsetzbar ist“, erklärt Jennifer Diehl von der Stabsstelle Asyl des Landratsamtes während des Kreistages.

Inhaber der Karte haben die Möglichkeit, einmal im Monat Bargeld in Höhe von 50 Euro pro Erwachsener und zehn Euro pro Kind abzuheben.

„Mit der Karte ist kein Geldtransfer im In- und Ausland oder von Karte zu Karte möglich“, so Jennifer Diehl. Es gebe auch keine Online-Zahlfunktion. Eine Freischaltung über eine Whitelist, also einen Filter, zum Beispiel für das Deutschlandticket, sei möglich.

Testlauf mit 60 Personen

Die Karte habe keine Kontofunktion und könne nicht mit bestehenden Konten gekoppelt werden. „Sie ist für den Leistungsbezieher kostenfrei und wird physisch sowie App basiert nutzbar sein“, sagt Jennifer Diehl. Zu der Karte gebe es mehrsprachige Hinweise.

Durch die Karte entfalle die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerber und Geduldete an verschiedenen Standorten im ganzen Landkreis. Die Einführung erfolge in den kommenden Wochen in einem mehrstufigen System.

Zunächst gebe es eine Information an die Leistungsberechtigten sowie einen Testlauf mit 60 Personen, die dem Landkreis im April zugewiesen werden. Ende April würden dann alle Leistungsberechtigten eine entsprechende Karte erhalten.

Damit beteilige sich Mittelsachsen an einem sächsischen Pilotprojekt mit dem Titel „Social Card“. Sie sei eine Übergangslösung, bis es eine bundeseinheitliche Bezahlkarte gibt.

Im Vorfeld sei zwischen dem Sächsischen Landkreistag, den Landkreisen und der Staatsregierung die einheitliche Vorgehensweise abgestimmt worden, wie zum Beispiel die Höhe des Barbetrages und die Nutzbarkeit im gesamten Freistaat.