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So soll die neue Bezahlkarte für Asylbewerber in Sachsen funktionieren

In den zehn sächsischen Landkreisen werden die Asyl-Karten bald eingeführt. Jetzt stehen weitere Details fest - etwa zum Taschengeldbetrag und zur regionalen Gültigkeit.

Von Gunnar Saft
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So eine Bezahlkarte, wie sie jetzt auch alle Bundesländer einführen wollen, wird bereits in einigen Regionen genutzt. Seit dem Dezember 2023 gibt es zum Beispiel im Landkreis Greiz eine Bezahlkarte für Asylbewerber.
So eine Bezahlkarte, wie sie jetzt auch alle Bundesländer einführen wollen, wird bereits in einigen Regionen genutzt. Seit dem Dezember 2023 gibt es zum Beispiel im Landkreis Greiz eine Bezahlkarte für Asylbewerber. © PayCenter GmbH

Berlin/Dresden. Nach der Entscheidung, ab April in allen zehn sächsischen Landkreisen eine Bezahlkarte für Asylbewerber einzuführen, stehen inzwischen weitere Details fest.

Nach Informationen von Sächsische.de haben sich alle Verantwortlichen der kommunalen und staatlichen Ebene im Freistaat dabei auf folgende Regelungen geeinigt: Demnach werden die ausgeteilten Karten künftig entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus durch die jeweiligen Landkreise oder durch die Landesdirektion Sachsen mit einem Guthaben aufgeladen, das dem einzelnen Asylbewerber für diesen Zeitraum zur Verfügung steht.

Als sogenannter Taschengeldbetrag, der dann jeden Monat maximal als Bargeld abgehoben werden darf, wurden 50 Euro festgelegt. Alle anderen benötigten Einkäufe oder Dienstleistungen können mit dem verbliebenen Guthaben auf der Karte bezahlt werden, die ähnlich funktioniert wie eine EC-Karte. Allerdings sind dabei weder ein Karteneinsatz im Ausland noch Überweisungen möglich.

Karte kann in ganz Sachsen eingesetzt werden

Eingesetzt werden kann die neue Bezahlkarte zunächst im gesamten Freistaat Sachsen, um damit Umverteilungen von Asylbewerbern zwischen der Aufnahmeeinrichtungen der Landesdirektion und den Kommunen zu erleichtern. Später sollen die einzelnen Landkreise entscheiden dürfen, ob sie die Nutzung der Bezahlkarten auf bestimmte Postleitzahlengebiete einschränken oder nicht.

Eine wichtige Entscheidung wurde zudem getroffen, was die Verwendbarkeit der Karte betrifft: So soll es hier künftig keinen Ausschluss von bestimmten Waren oder Händlergruppen geben wie beispielsweise Alkohol oder Tabak. Mit der Karte können die Asylbewerber damit also sämtliche Produkte und Dienstleistungen bezahlen wie andere Bürger auch.

Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber in Deutschland war in der vergangenen Woche ein Stück näher gerückt. Nach einer entsprechenden Einigung der Ampel-Koalition in Berlin hatte die Bundesregierung dafür grünes Licht geben, so dass die Karten im Verlauf des Jahres erstmals in den staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer zum Einsatz kommen könnten.

Einführung bereits Ende März möglich

Deutlich früher werden Bezahlkarten dagegen an Asylbewerber ausgegeben, die bereits in sächsischen Kommunen untergebracht sind. So hatten sich alle zehn Landkreise im Freistaat darauf geeinigt, mit der Ausgabe ab dem 1. April zu beginnen.

Zum Teil könnte dies sogar schon Ende März erfolgen. Abhängig ist das davon, wie schnell vor Ort die technischen Voraussetzungen geschaffen werden können. Die Landkreise greifen dafür auf den Service eines Kartenanbieters aus Freising zurück.

In Sachsens Kommunen wird es ab April allerdings zu keiner flächendeckenden Ausgabe von Bezahlkarten an Asylbewerber kommen. So wollen die drei Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz vorerst keine eigenen Karten für die bei ihnen untergebrachten Asylbewerber nutzen.

Ein Grund dafür ist, dass sie wegen der höheren Fallzahlen als in den Landkreisen auf ein deutlich aufwendigeres und zeitintensiveres Vergabeverfahren zurückgreifen müssten. Die drei Metropolen wollen deshalb abwarten, bis sie die vom Bund geplante Asyl-Bezahlkarte übernehmen können. Diese soll später auch die zuvor in den einzelnen Landkreisen eingesetzten Karten ergänzen oder ersetzen.

Mit den neuen Bezahlkarten soll vorrangig verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Sie funktionieren daher nur mit verschiedenen Einschränkungen. So sind damit keine Überweisungen im In- und ins Ausland möglich. Bargeldabhebungen im Inland funktionieren zudem nur bis zu einen vorher definierten „Taschengeldbetrag“. Alle Karten verfügen zwar über die sogenannte Debit-Bezahlfunktion, aber auch die kann nicht im Ausland genutzt werden.