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Nach Vorstoß aus Sachsen: Bundesländer wollen Chipkarten für Asylbewerber

Die Ministerpräsidenten fordern vom Bund Rahmenbedingungen für Flüchtlinge. Auch auf Grenzkontrollen können sich die Länderchefs einigen.

Von Thilo Alexe
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Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Boris Rhein (li.) begrüßt seinen sächsischen Amtskollegen Michael Kretschmer.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Boris Rhein (li.) begrüßt seinen sächsischen Amtskollegen Michael Kretschmer. © Hannes P. Albert/dpa

Die Regierungschefinnen und -Chefs der Bundesländer drängen auf die Einführung einer Chipkarte für Geflüchtete. „16 Länder sind sich einig, dass wir Bezahlkarten brauchen“, sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zum Abschluss eines Treffens der Länderchefs in Frankfurt am Main.

Es solle „weniger mit Bargeld agiert“ werden. Zudem solle so verhindert werden, dass Geflüchtete Geld in ihre Heimatländer überweisen, fügte Kretschmer am Freitag zur Begründung hinzu. Zudem werde für die Kommunen dadurch ein einfacherer, unbürokratischer Umgang mit Geflüchteten ermöglicht. Dafür benötige es rechtliche Rahmenbedingungen. „Die muss der Bund schaffen“, forderte der CDU-Politiker.

Die Bundesländer sind sich nach Kretschmers Darstellung auch darin einig, dass die Sozialleistungen für Geflüchtete europaweit angeglichen werden sollen. Übereinstimmung bestehe auch bei der Forderung nach Rückführungsabkommen und stationären Grenzkontrollen.

Asylverfahren in drei Monaten abschließen

Asylverfahren von Menschen mit geringer Bleibeperspektive sollen nach dem Willen der Länder künftig schneller abgewickelt werden. "Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, Asylverfahren für Angehörige von Staaten, für die die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, zügiger als bisher rechtskräftig abzuschließen", heißt es in einem Beschluss, auf den sich die Ministerpräsidenten am Freitag in Frankfurt am Main einigten. Erklärtes Ziel sei es, das Asylverfahren und das darauf häufig folgende Klageverfahren jeweils in drei Monaten abzuschließen. Sofern nötig, würden dafür die personellen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen.

Bei den Asylverfahren ist der Bund in der Pflicht, genauer gesagt das dem Bundesinnenministerium unterstellte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Verwaltungsgerichtsverfahren betreffen die Justizbehörden der Länder.

Ermöglicht werden solle die Beschleunigung der Asylverfahren durch eine prioritäre Bearbeitung der Anträge von Menschen aus Staaten mit einer geringen Anerkennungsquote, erklärte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Das sei ein praktischer Schritt, der mehr bewirke als die seit Jahren geführte Debatte darüber, welche weiteren Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden sollten.

Weil betonte, in der Runde habe große Einigkeit geherrscht. Bremen hielt allerdings in einer Protokollerklärung zu dem Beschluss fest, man sei gegen "diskriminierende Maßnahmen wie etwa weitere, über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende, Arbeitspflichten". Auch Thüringen war mit einzelnen Punkten nicht einverstanden. Bayern wiederholte die Forderung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer "Integrationsgrenze" bei der Asylzuwanderung und betonte, dafür seien "Rechtsänderungen auch verfassungsrechtlicher Art" zu prüfen und zu diskutieren.

Zudem wollen die Länder eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten. Neben der Pauschale von 1,25 Milliarden Euro pro Jahr soll der Bund auch 5.000 pro Kopf für Asylbewerber übernehmen, die einen Erst- oder Folgeantrag stellen. Damit soll deren Unterbringung und Versorgung finanziert werden. Pro Person und Jahr soll der Bund mindestens 10.500 Euro bezahlen. Ferner soll er die Kosten der Unterkunft für Geflüchtete komplett übernehmen. (mit dpa)