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Deutlich mehr Ausländer erhalten Asylbewerberleistungen

Dass die Zahl der Ausländer, die in Deutschland als Asylbewerber Leistungen bekommen, um 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist, hat vor allem einen Grund.

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Im Vergleich mit 2021 haben in Deutschland im Jahr 2022 gut 21 Prozent mehr Menschen Leistungen als Asylbewerber bekommen.
Im Vergleich mit 2021 haben in Deutschland im Jahr 2022 gut 21 Prozent mehr Menschen Leistungen als Asylbewerber bekommen. © Uli Deck/dpa (Archiv/Symbolbild)

Wiesbaden. Die Zahl der Ausländer, die in Deutschland als Asylbewerber Leistungen erhalten, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Rund 482.300 Menschen bezogen am Jahresende 2022 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das waren 21 Prozent oder rund 84.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Ein Grund für den Anstieg ist der russische Angriffskrieg auf die Ukraine: Unter den Asylbewerbern waren Ende 2022 rund 40.000 Ukrainerinnen und Ukrainer, ihr Anteil betrug acht Prozent.

Die meisten Leistungsberechtigten stammten den Angaben zufolge mit 52 Prozent aus Asien, 29 Prozent aus Europa und 16 Prozent aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien mit 13 Prozent, Afghanistan mit zwölf Prozent und der Irak mit elf Prozent. Bei einem Großteil der Menschen - 63 Prozent - handelte es sich um Männer, 37 Prozent waren Frauen. 31 Prozent waren minderjährig, 67 Prozent zwischen 18 und 64 Jahre alt und zwei Prozent älter.

Asylbewerber können neben Regelleistungen besondere Leistungen erhalten, etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. Ende 2022 hatten 289.900 Menschen Anspruch darauf, wie das Bundesamt mitteilte. 57.600 von ihnen erhielten ausschließlich besondere Leistungen.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren nach dem Angriff auf ihr Land am 24. Februar 2022 zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt worden. Seit Juni 2022 sind sie in die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (vormals Hartz IV, jetzt Bürgergeld) integriert. Neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten den Angaben zufolge weiter Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. (dpa)