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Sachsens Innenminister plant notfalls Klage gegen Cannabisgesetz

Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt. Doch die Legalisierung ist damit noch längst nicht beschlossen.

Von Karin Schlottmann
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Sachsens Innenminister Armin Schuster will notfalls gegen die Teillegalisierung von Cannabis klagen.
Sachsens Innenminister Armin Schuster will notfalls gegen die Teillegalisierung von Cannabis klagen. © Karl-Ludwig Oberthür

Im Streit um die Legalisierung von Cannabis schließt Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht aus. "Das Cannabisgesetz ist ein kompletter Irrweg der Bundesregierung mit fatalen Folgen für die Sicherheit, den Straßenverkehr und die Gesundheit vor allem der jungen Menschen. Deshalb gilt es jetzt, mit allen verfügbaren parlamentarischen Mitteln dagegen vorzugehen", sagte Schuster im Gespräch mit sächsische.de.

Der nächste Schritt sei die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat. "Daran arbeiten wir bereits". Schuster sagte, er unterstütze ebenso die Einschätzung des Innenausschusses des Bundesrats, dass dieser Gesetzentwurf die Zustimmung der Länder im Bundesrat verlangt. Die Legalisierung von Cannabis werde erheblichste Auswirkungen für die Länder haben, das Gesetzesvorhaben könne deshalb nur zustimmungsbedürftig sein. Schuster: "Im Zweifel muss Karlsruhe das letzte Wort haben.“

Schuster hatte der Ampel-Koalition im Bundesrat im September vorgeworfen, mit ihrem Gesetzentwurf eine gefährliche Droge zu verharmlosen. Das Gesetz mache Cannabis gesellschaftlich hoffähig und schaffe neue Konsumanreize. Kinder und Jugendliche würden entgegen der Argumentation der Bundesregierung nicht geschützt, sondern gefährdet. Für die notwendigen Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen stelle der Bund nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung. Das Problem werde den Kommunen und der Justiz überlassen.

"Die Behauptung, wonach die Freigabe von Cannabis Justiz und Polizei entlastet, trifft auch nicht zu. Vielmehr werden diese zusätzlich belastet. Wie soll die Polizei bei Stichproben feststellen, ob das Cannabis legal oder illegal erworben wurde und ob der Kinder- und Jugendschutz eingehalten wurde?"