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Steuersenkung für Rentner in Aussicht

Das Bundesfinanzministerium kündigt niedrigere Steuern für Rentner an. Auslöser sind zwei wegweisende Urteile des höchsten deutschen Finanzgerichts.

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Im Streit um die doppelte Besteuerung von Rentnern hat der Bundesfinanzhof die Klage eines Steuerberaters zurückgewiesen.
Im Streit um die doppelte Besteuerung von Rentnern hat der Bundesfinanzhof die Klage eines Steuerberaters zurückgewiesen. © Christian Juppe

München. Wenige Monate vor der Bundestagswahl kündigt das Bundesfinanzministerium niedrigere Steuern für Rentner an. Auslöser sind zwei wegweisende Urteile des höchsten deutschen Finanzgerichts. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) in München sieht auf Rentner in der Zukunft überhöhte Steuerlast zukommen, weil der Fiskus nach Berechnungen des X. Senats im Effekt sowohl Rentenbeiträge während des Arbeitslebens als auch die ausgezahlten Renten besteuern wird. Die beiden Urteile und die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums sind mit einer Vielzahl von Fragen verbunden.

Was soll sich bei der Rentenbesteuerung ändern?

Der Bundesfinanzhof gibt dem Bundesfinanzministerium eine für die Staatskasse womöglich teure, für viele Rentner hingegen erfreuliche Aufgabe. Seit 2005 läuft die Umstellung der Rentenbesteuerung. Das bedeutet, dass bis 2005 "vorgelagert" - also vor dem Ruhestand - die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert wurden. Die Übergangsphase dauert 35 Jahre. Ab 2025 werden Rentenbeiträge voll steuerbefreit sein, ab 2040 werden dann "nachgelagert" nur noch die ausgezahlten Renten voll besteuert.

Dabei zählen die Finanzämter aber insbesondere den Steuerfreibetrag als "steuerfreien Rentenbezug" mit. Das ist nach Einschätzung des BFH nicht zulässig. Der Freibetrag dürfte also bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente nicht mehr mitzählen. Damit müsste in Summe ein höherer Betrag steuerfrei sein.

Und ab wann soll das gelten?

Das ist unklar, darum muss sich nach der Bundestagswahl die nächste Bundesregierung kümmern. Die Rentenbeiträge sollen ab 2025 gänzlich steuerbefreit sein. Eine Lösung wäre, dieses Datum vorzuziehen. Das sagte Staatssekretär Rolf Bösinger am Montag nach den Verkündungen der beiden Urteile.

Und wer wird von einer Änderung profitieren?

Da der Grundfreibetrag für alle Bürger gilt, würde eine Änderung dementsprechend auch für sämtliche Rentner in Deutschland gelten - derzeit sind es mehr als 21 Millionen. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. Für wie viele Rentner dabei eine nennenswerte Steuersenkung - und damit Mehreinkommen - herausspringen könnte, müssen detaillierte Rechnungen erst noch zeigen.

142.000 Rentner haben gegen ihre Steuerbescheide geklagt. Was wird nun aus diesen Verfahren?

Das hängt wie immer vor Gericht vom Einzelfall ab. Der Bundesfinanzhof hat jedoch deutlich gemacht, dass er das Problem einer überhöhten Steuerlast für Rentner erst in der Zukunft sieht, nicht aktuell bei den heutigen Rentnern. Das bedeutet, dass die Erfolgschancen vieler Klagen zumindest nicht gestiegen sind, sondern eher gesunken.

Warum wird die Rentenbesteuerung überhaupt umgestellt, und warum ist das Prozedere mit der 35-jährigen Übergangsphase so kompliziert?

Das geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück, das dem Bund die steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und pensionierten Beamten vorgeschrieben hatte. Beamte zahlen keine Beiträge für ihre Altersversorgung, sie müssen deswegen seit jeher ihre Pensionen versteuern. Deswegen wird auch bei den Renten auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Die Umstellung erfolgt schrittweise, um die finanziellen Folgen für Renten- und Staatskasse abzufedern. Ansonsten hätten sämtliche Arbeitnehmer in Deutschland von einem Tag auf den anderen ihre Rentenbeiträge nicht mehr versteuern müssen.

Ist die Umstellung als solche nicht ungerecht?

Nach übereinstimmender Einschätzung der allermeisten Fachleute und auch des Bundesfinanzhofs nicht. Renten sind niedriger als Arbeitseinkommen, allein deswegen ist auch die Steuerlast niedriger. Nach dem alten System der vorgelagerten Besteuerung zahlten auch die Arbeitnehmer Steuern auf ihre Rentenbeiträge, die schon vor der Verrentung oder kurz nach dem Ruhestand starben. Sie hatten also jahre- bis jahrzehntelang Steuern für eine staatliche Leistung gezahlt, die sie nie oder nur kurz in Anspruch nahmen. (dpa)