Der Rechtsstreit lief mehr als ein Jahr - nun hat das zuständige Verwaltungsgericht Köln entschieden: Der deutsche Inlandsgeheimdienst, der Verfassungsschutz, darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und beobachten. Einige Folgen dieser Entscheidung dürften sich erst langfristig bemerkbar machen. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die AfD will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
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