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Welche Folgen hat das AfD-Urteil für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst?

Der Verfassungsschutz darf die AfD künftig als Ganzes als Verdachtsfall ins Visier nehmen. Welche Folgen das hat - ein Überblick.

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Jens Maier, ein sächsischer AfD-Politiker im Staatsdienst. Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag will er zurück ins Richteramt. Das führte zu einer Debatte.
Jens Maier, ein sächsischer AfD-Politiker im Staatsdienst. Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag will er zurück ins Richteramt. Das führte zu einer Debatte. © Archivbild: Paul Sander

Der Rechtsstreit lief mehr als ein Jahr - nun hat das zuständige Verwaltungsgericht Köln entschieden: Der deutsche Inlandsgeheimdienst, der Verfassungsschutz, darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen und beobachten. Einige Folgen dieser Entscheidung dürften sich erst langfristig bemerkbar machen. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die AfD will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

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