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Zu tief zerstritten: AfD darf zur Wahl in Bremen nicht antreten

Notvorstand gegen Rumpfvorstand: Die Alternative für Deutschland ist in Bremen gespalten. Damit war die nächste Wahl schon in Gefahr. Nun hat die Wahlleitung endgültig entschieden.

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Der Landeswahlausschuss für das Bundesland Bremen hat gegen die Zulassung oder Nichtzulassung der AfD zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai gestimmt.
Der Landeswahlausschuss für das Bundesland Bremen hat gegen die Zulassung oder Nichtzulassung der AfD zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai gestimmt. © Sina Schuldt/dpa

Bremen. Der Bremer Landeswahlausschuss hat die AfD in der Stadt Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai zugelassen. Der Ausschuss lehnte am Donnerstag beide eingereichten Listen ab. Auch für die Stadt Bremerhaven wurde keine Liste zur Wahl am 14. Mai zugelassen. Der Ausschuss korrigierte damit eine Entscheidung des Wahlbereichsausschusses Bremerhaven, der die Liste zunächst zugelassen hatte. Grund für den Ausschluss sei, dass der Wahlvorschlag nicht von einem legitimierten AfD-Landesvorstand unterzeichnet worden sei.

Wegen eines tiefen Konflikts in der AfD im kleinsten Bundesland stand die Zulassung zu der Landtagswahl in Bremen seit langem in Frage. Zwei Landesvorstände streiten sich seit vergangenem Jahr, welcher von ihnen legitim ist. Sie reichten für die Stadt Bremen auch konkurrierende Wahllisten ein. Ein Wahlvorschlag stammte von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Der andere Vorschlag kam von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz.

Der Wahlbereichsausschuss Bremen hatte vergangene Wochen beide Listen als unzulässige Doppelbewerbung abgewiesen. Dagegen legten beide Parteilager Beschwerde ein. Der übergeordnete Landeswahlausschuss kam zum gleichen Ergebnis, stützte sich aber auf andere juristische Gründe. Er bemängelte am Wahlvorschlag des Notvorstands, dass die Einladung zur Aufstellung der Kandidaten nicht regelkonform erfolgt sei. Beim Rumpfvorstand wurde dessen Legitimation in Zweifel gezogen. Diese sei vor AfD-Schiedsgerichten umstritten, eine abschließende parteiinterne Klärung sei nicht erfolgt.

Fabian Jacobi (l), Vertrauensperson beim so genannten Rumpfvorstand der AfD in Bremen und Heinrich Löhmann (r), Vertrauensperson des so genannten Notvorstandes, nehmen an der Sitzung des Landeswahlausschusses teil.
Fabian Jacobi (l), Vertrauensperson beim so genannten Rumpfvorstand der AfD in Bremen und Heinrich Löhmann (r), Vertrauensperson des so genannten Notvorstandes, nehmen an der Sitzung des Landeswahlausschusses teil. © Sina Schuldt/dpa

Die Entscheidung des Landeswahlausschusses ist endgültig. Die unterlegene Seite könnte nur noch nach der Wahl deren Ergebnis anfechten. Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen.

Der Konflikt in Bremen spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.

Im kleinsten Bundesland sind Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. (dpa)