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Nach Wahlsieg von AfD-Politiker: Bürgermeisterwahl in Großschirma ist ungültig

Trotz Wahlsieg wird AfD-Politiker Dr. Rolf Weigand nicht Bürgermeister der mittelsächsischen Stadt Großschirma. Grund dafür ist eine fehlende Unterschrift.

Von Karin Schlottmann & Elke Görlitz
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Dr. Rolf Weigand hat zwar die meisten Stimmen bei der Bürgermeisterwahl in Großschirma bekommen, darf das Amt aber nicht antreten.
Dr. Rolf Weigand hat zwar die meisten Stimmen bei der Bürgermeisterwahl in Großschirma bekommen, darf das Amt aber nicht antreten. © Foto: SZ/Henry Berndt

Mittelsachsen. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Mittelsachsen hat die Bürgermeisterwahl in Großschirma für ungültig erklärt. Mit 59,4 Prozent der Stimmen hatte Rolf Weigand die Wahl am 3. März gewonnen. Das Amt antreten darf er aber nicht.

"Die Kommunalaufsicht ist nach eingehender Prüfung der von der Stadt vorgelegten Wahlunterlagen zu dem Prüfungsergebnis gelangt, die Bürgermeisterwahl zu beanstanden und aufzuheben", heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes in Freiberg. Die Behörde ordnet Neuwahlen an.

Fehlende Unterschrift entscheidend

Drei Fehler sind bei der Prüfung laut Kreisbehörde festgestellt worden. Der entscheidende: "Auf dem Wahlvorschlag des Bewerbers Dr. Weigand fehlt die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene eigenhändige Unterschrift des Bewerbers", so das Landratsamt.

Ohne eigenhändige Unterschrift hätte der Gemeindewahlausschuss den Wahlvorschlag nicht zulassen dürfen, heißt es in der Erklärung. In der Konsequenz "wären die Stimmen, die auf den Wahlvorschlag Weigand entfallen sind, gar nicht oder für einen der beiden anderen Bewerber abgegeben worden".

Rolf Weigand wirft der Gemeindewahlleiterin in Großschirma vor: "Es wäre eine Kleinigkeit gewesen, diesen Formfehler direkt zu beheben." Nach seiner Auffassung habe die persönliche Unterschrift auf der Zustimmungserklärung genügt.

Zwei weitere Pannen vor der Wahl

Als "ergebnisunerheblich" wertete die Kommunalaufsicht zwei andere Pannen.

So hatte Weigand im Bürgerblatt als 2. stellvertretender Bürgermeister mitunterzeichnet. Laut Kreisbehörde sei der Vertretungsfall jedoch nicht gegeben gewesen.

Außerdem stellte die Kommunalaufsicht des Landkreises fest: "Die ordentliche und fristgerechte Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Bürgermeister wurde von der Gemeinde unterlassen." Nachgeholt wurde dies erst per Notbekanntmachung.

Wie geht es jetzt weiter in Großschirma?

Der Stadt ist der Wahlprüfungsbescheid am Freitag zugestellt worden. Sie wird aufgefordert, unverzüglich Neuwahlen anzuordnen.

Gegen den Wahlprüfungsbescheid kann Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden.

Erstes Statement des AfD-Landesverbandes

Der AfD-Landesverband Sachsen reagierte auf die Nachricht zunächst nur mit einem kurzen Statement. Sprecher Andreas Harlaß sagte auf Anfrage von Sächsische.de: „Wir werden das jetzt juristisch auswerten und dann entscheiden, ob und welche Schritte von uns eingeleitet werden.“

"Einfache demokratische Spielregeln"

Der SPD-Landesvorsitzende Henning Homann warf der AfD vor, sie sei nicht in der Lage, „einfachste demokratische Spielregeln einzuhalten“. Wer es nicht schaffe, seinen eigenen Wahlvorschlag zu unterschreiben, sollte auch nicht Bürgermeister werden, sagte Homann, der auch Landtagsabgeordnete ist. Weigand kandidiere im September auch für den Landtag und führe damit die Wähler hinters Licht, denn er könne nicht gleichzeitig Landtagsabgeordneter und Bürgermeister sein.

Weigand gehört dem Landtag seit 2018 an. Er ist zweiter stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Auf dem AfD-Landesparteitag in Glauchau Mitte März hatte der 39-Jährige angekündigt, sein Landtagsmandat niederzulegen. Bei der Wahl in Großschirma waren insgesamt 4.406 Menschen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 73,92 Prozent.