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Ex-Polizeichef aus Sachsen mit knapp drei Promille erwischt

Wegen seiner unsicheren Fahrweise stoppten Polizisten einen 62-Jährigen auf der Autobahn 4 bei Wilsdruff. Es ist der frühere Leiter der sächsischen Bereitschaftspolizei. Ein heikler Vorfall für das Innenministerium.

Von Karin Schlottmann
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Unfallflucht und Alkohol am Steuer. Foto: SZ/Eric Weser
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Unfallflucht und Alkohol am Steuer. Foto: SZ/Eric Weser © Symbolfoto: SZ/Eric Weser

Dresden. Der frühere Leiter der sächsischen Bereitschaftspolizei, Ulrich Bornmann, ist einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge betrunken Auto gefahren und dabei von der Polizei erwischt worden. Er sei auf der A4 zwischen Dresden und Leipzig gestoppt worden, nachdem er mit seinem Mercedes eine Leitplanke gestreift habe und den Beamten wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen sei. Er habe Ausfallerscheinungen gehabt und sei von zwei Fahrzeugen ausgebremst worden, weil er sein Auto nicht selbst zum Stehen bringen konnte, heißt es in dem Bericht der Bild. Der Atemalkoholwert habe 2,98 Promille betragen.

Die Staatsanwaltschaft teilte dazu auf Anfrage mit, dass am 4. Juli ein 62 Jahre alter männlicher Fahrer an der Anschlussstelle Wilsdruff einer Alkoholkontrolle unterzogen worden sei. Das für ein Strafverfahren ausschlaggebende Ergebnis der Blutentnahme habe eine Alkoholkonzentration von 2,77 Promille ergeben. Gegen den Fahrer werde wegen Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs und Alkohol am Steuer ermittelt. Weitere Angaben zur Person machte die Behörde nicht.

Innenministerium hält sich bedeckt

Gegen Bornmann hatte es bereits 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen einer Alkoholfahrt und eines Unfalls in Sachsen-Anhalt gegeben. Kurz zuvor war er als Leiter der Polizeidirektion Dresden im Gespräch. Stattdessen wurde er in das Innenministerium versetzt. Dort arbeitet er derzeit als Referatsleiter „Informations- und Kommunikationstechnik“.

Das Innenministerium wollte aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen keine Fragen zu dem Fall beantworten. Sprecher Robert Fink teilte lediglich mit, dass im Geschäftsbereich des Innenministeriums bei Verdacht auf eine Suchterkrankung generell Maßnahmen der Suchthilfe einschließlich medizinischer Begleitung eingeleitet werden, um dem Erkrankten zu helfen. „Daneben werden auch stets beamtenrechtliche Konsequenzen geprüft und entsprechend vollzogen“.