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Keine Änderung an 30er-Zonen in Großerkmannsorf?

Dass in Großerkmannsdorf zwischen zwei 30er-Zonen auch eine kurze 50er-Strecke ist, verwundert viele Autofahrer. Einige bezweifeln den Sinn dieser Regelung. Doch eine Änderung ist offenbar schwierig.

Von Siri Rokosch
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Ob über dieses 50er-Schild besser "ein Sack gehängt" werden sollte? Einwohner aus Großerkmannsdorf und Radeberger Stadträte zweifeln an dessen Sinnhaftigkeit.
Ob über dieses 50er-Schild besser "ein Sack gehängt" werden sollte? Einwohner aus Großerkmannsdorf und Radeberger Stadträte zweifeln an dessen Sinnhaftigkeit. © Marion Doering

Großerkmannsdorf. Im Radeberger Ortsteil Großerkmannsdorf staunen die Autofahrer oft, wenn sie nach der ersten 30er-Zone auf der Alten Hauptstraße - auf 100 Metern Länge - rund 200 Meter wieder 50 Km/h fahren dürfen, um danach erneut für die nächste 30er-Zone abbremsen müssen.

Ob dieser 50er-Bereich nicht auch besser eine 30er-Zone werden sollte? Das war nun oft Thema im Radeberger Stadtrat. Zuletzt hatte Dirk Hantschmann (Wir für Radeberg) dieses Schilder-Wirrwarr angesprochen und sagte gegenüber Sächsische.de: "Das hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun. Da schüttelt jeder den Kopf."

Kindergarten, Bushaltestelle, Schule, Kurve

Die 30er-Zonen machen durchaus Sinn in Großerkmannsdorf, auf der Alten Hauptstraße. Zum einen steht dort der Kindergarten, an den Straßenseiten sind zwei Bushaltestellen und etwa 300 Meter weiter entfernt findet sich die Freie Evangelische Grundschule Radeberger Land, die erst kürzlich einen Zebrastreifen für das sichere Überqueren der Straße bekommen hat.

Auf der Strecke dazwischen schlängelt sich die Straße durch eine scharfe Kurve. Hantschmann: "Wer dort versucht, mit 50 um Kurve zu fahren, scheitert eh kläglich. Wir hatten schon überlegt, einen Sack über das 50er-Schild zu hängen", schmunzelt er. Seiner Meinung nach, und das empfinden auch andere Einwohner so, sollte das geändert werden.

Sinnvoll wäre, auch den kurzen Bereich der bisherigen 50er-Zone in eine 30er-Zone zu verwandeln. Doch die Anfragen im Radeberger Stadtrat wurden bislang mit der Begründung zurückgewiesen, dass dafür das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) zuständig ist.

Keine 30er-Zonen, sondern um Streckengebote?

Entgegen dieser Aussage der Radeberger Stadtverwaltung heißt es dort auf Anfrage von Sächsische.de allerdings, dass diese "Anfrage noch einmal an die örtlich zuständige Verkehrsbehörde (in diesem Fall die Große Kreisstadt Radeberg) zu wenden" sei. Denn: "Die kann hier in eigener Zuständigkeit verkehrsregelnde Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, anordnen", sagt Lasuv-Sprecher Franz Grossmann.

Die Radeberger Stadtverwaltung fühlt sich hingegen offensichtlich rein rechtlich nicht befugt, Änderungen an der Geschwindigkeitsbeschränkung vorzunehmen, wie Sarah Günther sagt, verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Radeberg: "Es handelt sich nicht um 30er-Zonen, sondern um Streckengebote."

Das bedeutet, laut Straßenverkehrsordnung (StVO): "Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken."

Nach Auskunft der Stadtverwaltung Radeberg heißt dies im konkreten Fall für Großerkmannsdorf: "Die Alte Hauptstraße in Großerkmannsdorf ist eine Kreisstraße, weshalb es sich dort um Streckengebote handelt."

Die Stadtverwaltung Radeberg sei zwar "als Untere Straßenverkehrsbehörde für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen im gesamten Stadtgebiet zuständig, aber auf Kreis- und Staatsstraßen sind die jeweiligen Straßenbaulastträger vor Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung zu hören".

Wieso bleibt nun alles beim Alten?

30er Zonen dürften nur im unmittelbaren Bereich vor Schulen, Kindergärten und ähnlichem streckenbezogen angeordnet werden. Sonst gelte innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich Tempo 50.

"Aus diesem Grund wurde auch vor der Freien Evangelischen Grundschule eine Begrenzung der Geschwindigkeit angeordnet. Diese ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung zu beschränken", erklärt die Stadtsprecherin weiter und betont, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen außerhalb dieser sensiblen Einrichtungen nur angeordnet werden dürften, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung laut Straßenverkehrsordnung erheblich übersteigt.

Somit seinen diese Voraussetzungen "zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im weiteren Verlauf der Alten Hauptstraße in Großerkmannsdorf nicht gegeben, und "Verkehrsregelnde Maßnahmen kommen somit nicht in Betracht".

Damit dürfen die Autofahrer weiterhin versuchen mit 50 km/h durch die Kurve auf der Alten Hauptstraße zu fahren, um danach scharf abzubremsen, weil möglicherweise Eltern und Kinder zu Schule und Kita wollen, und dann auch erneut 30 km/h gilt.