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Radeberger sollen nun über neue Gewerbegebiete entscheiden

Zwei Bürgerbegehren zu den beiden neu geplanten Gewerbegebieten zwischen Radeberg und Arnsdorf haben viele Unterschriften erhalten. Nun könnte ein Bürgerentscheid kommen.

Von Siri Rokosch
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Zwischen Arnsdorf und Radeberg soll ein großes neues Gewerbegebiet entstehen.
Zwischen Arnsdorf und Radeberg soll ein großes neues Gewerbegebiet entstehen. © Christian Juppe

Radeberg. Die Einwohner von Radeberg haben entschieden: Sie wollen selbst über die Errichtung zweier großer Gewerbegebiete zwischen ihrem Wohnort und Arnsdorf entscheiden. Eigentlich hatten die Stadträte bereits im Januar beschlossen, die Bebauungspläne aufstellen zu lassen. Doch die Pläne müssen jetzt erst einmal ruhen. Warum das so ist - und wie es jetzt weitergeht.

Bürgerbegehren zu Gewerbegebieten sammelt genügend Unterschriften

Denn bis zum 23. April hatten Einwohner aus Radeberg und den eingemeindeten Ortschaften die Listen eines Bürgerbegehrens unterschrieben - und dafür genügend Unterzeichner gefunden. Das teilt eine der Organisatorinnen, Vera Winkler, mit.

Da im Stadtrat bereits die beiden Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne gefasst wurden, war es jetzt nötig, auch zwei Listen für das Bürgerbegehren zu unterschreiben. Beide stellen die Frage an die Einwohner, ob die Stadtrastbeschlüsse vom 31. Januar 2024 zu Bebauungsplan 82 und Bebauungsplan 83 aufgehoben werden sollen.

Knapp 800 Unterschriften waren nötig, um ein gültiges Bürgerbegehren zu erwirken. Das ist damit zeitgleich faktisch auch der Antrag für einen Bürgerentscheid. Ziel war es, bis zum 27. April die Listen im Stadtgebiet ausliegen zu lassen. Nun sind aber bereits vorher genügend Unterschriften zusammengekommen. Am 30. April sollen diese Listen des Bürgerbegehrens nun der Stadtverwaltung übergeben werden.

Hier planen Arnsdorf und Radeberg zwei gemeinsame Gewerbegebiete. Ob die Einwohner das wollen, können sie nun wahrscheinlich selbst entscheiden.
Hier planen Arnsdorf und Radeberg zwei gemeinsame Gewerbegebiete. Ob die Einwohner das wollen, können sie nun wahrscheinlich selbst entscheiden. ©  SZ-Grafik: Gernot Grunwald

Im nächsten Schritt müssen die Stadträte prüfen, ob das Bürgerbegehren auch rechtsgültig ist. Also zum Beispiel, ob alle Bürger, die unterschrieben haben, auch tatsächlich in Radeberg gemeldet sind und über 18 Jahre alt sind.

Bürgerentscheid ist gleichgestellt mit Stadtratsbeschluss

Danach wird die eigentliche Wahl in einem sogenannten Bürgerentscheid stattfinden. Dieser ist verbindlich und einem Beschluss der Stadträte gleichgestellt. Das heißt, die beiden bereits gefassten Beschlüsse des Stadtrats wären dann ungültig.

In Sachsen ist der weitere Verlauf wie folgt geregelt: Wenn das Bürgerbegehren seitens der Stadträte für zulässig erklärt wurde, muss der Bürgerentscheid binnen drei Monaten durchgeführt werden. Wahrscheinlicher Termin für den Bürgerentscheid könnte Anfang September sein.

Außerdem darf der Stadtrat in dieser Zeit keine Entscheidung treffen, die dem zulässigen Bürgerbegehren widerspricht. Das heißt, weitere Beschlüsse bezüglich der neu geplanten Gewerbegebiete können nicht gefasst werden.

Wahlbeteiligung muss bei 25 Prozent liegen

Gültig ist der kommende Bürgerentscheid dann, wenn die Wahlbeteiligung bei mindestens 25 Prozent liegt und von diesen 25 Prozent Wählern eine einfache Mehrheit erreicht wird. Auf dem Wahlzettel steht eine ähnliche Frage wie auf dem Bürgerbegehren, welche mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.

In Radeberg sind etwa 16.000 Personen wahlberechtigt. Davon müssten also 4.000 Menschen am Bürgerentscheid teilnehmen.

Diese Wahl wird von der Stadtverwaltung organisiert und auch finanziert. Der Bürgerentscheid ist einem Rats- oder Kreistagsbeschluss gleichgestellt und kann innerhalb von drei Jahren auch nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.