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Keine Fotovoltaikanlagen an der A4 von Ottendorf bis Ohorn

An der A4 zwischen Ottendorf-Okrilla und Ohorn soll es in naher Zukunft keine Fotovoltaikanlagen geben. Das wertvolle Ackerland solle nicht "zugepflastert" werden, entschied der Gemeinderat.

Von Siri Rokosch
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So ein Solarfeld wie hier in Kodersdorf westlich der B115 wird es an der A4, im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wachau, in naher Zukunft nicht geben.
So ein Solarfeld wie hier in Kodersdorf westlich der B115 wird es an der A4, im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wachau, in naher Zukunft nicht geben. © Symbolbild: André Schulze

Wachau. Auf den Flächen entlang der A4 von Ottendorf-Okrilla bis Ohorn wird es in beiden Richtungen bis auf Weiteres keine Genehmigung für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen geben. Die Strecke gehört zum Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wachau.

Hintergrund dieser Gemeinderatsentscheidung sind mehrere Anfragen großer Investoren bei der Wachauer Verwaltung gewesen, vor allem auch aus Westdeutschland, diese Flächen an der Autobahn für Solarmodule zu nutzen. Die letzte Anfrage sei von einem großen Unternehmen aus der Nähe von Berlin gekommen, sagt Bürgermeister Veit Künzelmann (CDU): "Sie wollten an der A4 beidseitig auf einer Breite von 100 Metern Fotovoltaikanlagen errichten. Das lehnte der Gemeinderat ab."

Daraufhin hatten die Gemeinderäte einen Grundsatzbeschluss gefasst, in dem es heißt, dass Fotovoltaikanlagen aus Land- und Forstwirtschaftlichen Flächen nicht zugelassen werden. Das wertvolle Ackerland solle nicht "zugepflastert" werden, entschieden die Räte. Dieser Grundsatzbeschluss gilt so lange, bis er vom Gemeinderat geändert wird.

Wachau prüft Fotovoltaikanlagen auf Gemeindedächern

Bis auf das Dach des Wachauer Bauhofes gibt es auf den kommunalen Gebäuden bislang keine Solaranlagen, doch das soll sich ändern, sagt Künzelmann.

Brachflächen und größere Gebäude sollen eventuell in Wachau mit den dunklen Modulen bestückt werden. Künzelmann erklärt: "Ich lasse derzeit prüfen, wie hoch der Energieverbrauch unserer kommunalen Gebäude in den letzten drei Jahren war." Das beträfe sowohl die Heiz- als auch die Energiekosten, so der Bürgermeister. Sobald alle Daten vorliegen, sollen die Gemeinderäte gemeinsam entscheiden, ob und wo Fotovoltaikanlagen sinnvoll installiert werden könnten, oder ob es auch andere erneuerbare und alternative Energien für diese Flächen und Gebäude gibt.

Künzelmann betont zudem, dass die Förderungen des Bundes für Fotovoltaikanlagen in diesem Jahr auch nicht mehr so attraktiv für die Kommunen seien. "Stattdessen profitieren eher Privathaushalte von der neuen EEG-Umlage seit 2023, aber wir nicht", so der Wachauer Bürgermeister.

Diese neuen Vergütungssätze laut "EEG 2023" gelten seit Januar. Sie sehen mehrere Erleichterungen und Verbesserungen sowohl für neue als auch teilweise für bereits bestehende Fotovoltaikanlagen vor.

Eine wichtige Neuerung ist die Einspeisevergütung, welche deutlich erhöht wurde. Zudem dürfen neue Anlagen nun auch den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen. Bislang war die Einspeisung auf 70 Prozent gedeckelt.