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Coswig will besseren Schutz für Bäume und Sträucher

Der Stadtrat verabschiedete eine geänderte Satzung. Sie soll mehr Gehölzen besser gerecht werden.

Von Udo Lemke
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Alle Bäume und Sträucher in Coswig - wie hier im Park am Rathaus - sind unabhängig von ihrem Alter, ihrer Größe, der Art und dem Stammumfang geschützt. Das legt die Gehölzschutzsatzung der Stadt fest.
Alle Bäume und Sträucher in Coswig - wie hier im Park am Rathaus - sind unabhängig von ihrem Alter, ihrer Größe, der Art und dem Stammumfang geschützt. Das legt die Gehölzschutzsatzung der Stadt fest. © Arvid Müller

Wussten Sie, dass Bäume nicht nur über der Erde - also der Stamm und die Krone - geschützt sind, sondern auch unter der Erde, also die Wurzeln? In der Gehölzschutzsatzung der Stadt Coswig ist zu lesen, dass „die Flächen unter den Baumkronen zuzüglich des Kronendurchmessers nach allen Seiten, bei den übrigen Bäumen die Flächen unterhalb der ungeschnittenen Baumkronen zuzüglich 1,5 Meter nach allen Seiten“ geschützt sind. Ähnliche Festlegungen gibt es für Sträucher, Hecken und Klettergehölze. Und: „Unter Schutz stehen nicht zur Traubenerzeugung genutzte Weinreben.“

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