Wussten Sie, dass Bäume nicht nur über der Erde - also der Stamm und die Krone - geschützt sind, sondern auch unter der Erde, also die Wurzeln? In der Gehölzschutzsatzung der Stadt Coswig ist zu lesen, dass „die Flächen unter den Baumkronen zuzüglich des Kronendurchmessers nach allen Seiten, bei den übrigen Bäumen die Flächen unterhalb der ungeschnittenen Baumkronen zuzüglich 1,5 Meter nach allen Seiten“ geschützt sind. Ähnliche Festlegungen gibt es für Sträucher, Hecken und Klettergehölze. Und: „Unter Schutz stehen nicht zur Traubenerzeugung genutzte Weinreben.“
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