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Hausnummern müssen schnell erkennbar sein

Das Ordnungsamt Weinböhla weist darauf hin: Rettungskräfte und Postboten haben mitunter Not, an die richtige Adresse zu gelangen.

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Schnell erkennbar, auch in der Dunkelheit sollte eine Hausnummer sein.
Schnell erkennbar, auch in der Dunkelheit sollte eine Hausnummer sein. © Eric Weser

Von Julian Wolf

Weinböhla. Mit einem aktuellen Aufruf wendet sich das Weinböhlaer Ordnungsamt an die Hausbesitzer in der Gemeinde. der Anlass: Einige Hausnummerschilder sind gar nicht oder nicht gut zu erkennen. Laut der Polizeiverordnung für Weinböhla müssen Hausnummern so angebracht werden, dass sie von der Straße aus gut sichtbar und vor allem lesbar sind. Diese Beschilderung am Wohnhaus habe eine viel wichtigere Aufgabe als nur die optische Attraktivität. So können die Rettungskräfte beispielsweise viel rascher und effizienter helfen, wenn diese sofort die Hausnummern entdecken. Auch Post- und Paketzustellern erleichtert man so die Arbeit, heißt es in der Mitteilung.

Zuwiderhandlungen seien dem Gemeindlichen Vollzugsbediensteten Uwe Schleinitz in letzter Zeit häufiger aufgefallen: „Während ich mich auf Streife im Ort befand, ist es bereits einige Male vorgekommen, dass ich keine Hausnummern klar an den Häusern erkennen konnte.“ Und da das Fehlen der Hausnummer eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird aufgrund aktuell vermehrt eingehender Hinweise und Feststellungen jetzt verstärkter kontrolliert.

„Zunächst wird der schnellste und direkteste Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern gesucht“, sagt Schleinitz. Erst einmal wird geklingelt. Ist niemand da, gibt es eine schriftliche Verwarnung. Diese an den Richtigen zu bringen, ist oft nicht einfach, da aufgrund der fehlenden Hausnummer ein Brief per Post nicht korrekt zustellbar sei. Dann wird die Verwarnung persönlich in den Briefkasten gelegt.

Wie bei der Kontrolle der Anliegerpflichten - also Grünschnitt und Wildwuchs-Beseitigung auf dem Bürgersteig oder in der Nähe von Straßen - gelte auch hier das Prinzip „Hinweis vor Strafe“. Dennoch könne ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro eingefordert werden, kommen die Bürger ihren Pflichten nicht nach. Abhängig von dem Aufwand könnte es auch mit einem Bußgeld teurer werden als 50 Euro.

Ein Problem für Zusteller seien auch Hausnummern, die übermäßig gestaltet oder so übertrieben künstlerisch sind, dass man sie nicht mehr klar lesen kann. Besonders für Rettungskräfte wäre das eine Notsituation. Die Leitstelle gibt Auskunft: „Feuerwehrleute und Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an ihr Ziel kommen. Können sie das richtige Anwesen nicht sofort finden, fragen die Einsatzkräfte oft erneut nach der Adresse oder müssen von Haus zu Haus gehen und klingeln“, so Schleinitz.