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Radebeuler werden zum Baumschutz befragt

Die Stadt Radebeul will das Fällen von Gehölzen erschweren. Bevor der Stadtrat eine entsprechende Satzung beschließt, sollen Einwohner ihre Meinung sagen.

Von Silvio Kuhnert
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Mit einer Messkluppe werden die Maße eines Baumes genommen, die entscheiden, ob ein Gehölz geschützt ist oder nicht.
Mit einer Messkluppe werden die Maße eines Baumes genommen, die entscheiden, ob ein Gehölz geschützt ist oder nicht. © Arvid Müller

Radebeul. Vor der Sommerpause hat die Radebeuler Stadtverwaltung den Stadträten den Entwurf für eine neue Gehölzschutzsatzung vorgelegt. Zu den Kernpunkten zählt unter anderem, dass künftig alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern, in einer Höhe von 100 Zentimetern gemessen, unter Schutz stehen. Wer so ein Gehölz fällen möchte, muss sich dafür eine Genehmigung einholen. Zudem soll es künftig keinen Unterschied machen, ob ein Baum auf einem bebauten oder unbebauten Grundstück steht. Unter Schutz werden auch Nadelbäume gestellt. Wenn ein Baum dennoch gefällt werden muss, treten neue Regeln für Ausgleichspflanzungen in Kraft.

Den Vorschlag zu einer neuen Baumschutzsatzung hat die Stadtratsfraktion Bürgerforum/Grüne/SPD per Antrag eingebracht. Sie reagiert damit auf das in diesem Jahr geänderte Sächsische Naturschutzgesetz.

Öffentlichkeitsbeteiligung bis 1. Oktober 2021

Bevor der Stadtrat endgültig über ein Ändern der im Jahr 2011 erlassenen kommunalen Gehölzschutzsatzung entscheidet, sollen Radebeuler ihre Meinung zu den neuen Regeln äußern sowie Hinweise und Anregungen geben können. Hierfür beginnt am Montag, 6. September 2021, eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 1. Oktober dieses Jahres liegt der Satzungsentwurf im Eingangsbereich des Technischen Rathauses, Pestalozzistraße 8, aus. Gleichzeitig ist das Papier ab Montag in pdf-Form auf der städtischen Internetseite zu finden.

Während der Zeit, in der der Entwurf öffentlich ausliegt, nehmen die Mitarbeiter des Sachgebiets Stadtgrün Hinweise und Anregungen schriftlich entgegen - möglichst per E-Mail. Zudem beantworten sie nach Anmeldung Fragen.

Sachgebiet Stadtgrün, Technisches Rathaus, Pestalozzistraße 8, E-Mail: [email protected], Telefon: 0351 8311912

www.radebeul.de

Korrekturhinweis:

Nach einem Hinweis der Stadtverwaltung Radebeul hat Sächsische.de in dem Bericht eine Korrektur vorgenommen. Ursprünglich stand in dem Bericht folgender Satz: "Zudem soll es künftig keinen Unterschied machen, ob ein Baum im Garten neben dem Haus, oder im Wald, auf dem Feld beziehungsweise der Wiese steht." Richtig ist jedoch nur, dass eine Unterscheidung zwischen bebauten oder unbebauten Grundstücken künftig entfällt. "Für Gehölze im Wald im Sinne von Paragraf 2 Sächsisches Waldgesetz gelten die Bestimmungen der Satzung weiterhin nicht", informierte die Stadtverwaltung.