Radeburg/Dresden. Der Naturschutzbund Sachsen (Nabu) hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde wegen Verstoßes gegen das EU‐Recht eingereicht. Grund der Beschwerde ist die Gefährdung alter Waldbestände sowie unersetzbarer Quell‐ und Moorgebiete durch den großflächigen Kiesabbau in der Radeburg‐Laußnitzer Heide, heißt es in einer Pressemitteilung des Naturschutzverbandes.
Das Gebiet liegt in den Landkreisen Meißen und Bautzen. Eine besondere Bedrohung ergibt sich durch die Abbaupläne für das EU‐Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“, das Fauna‐Flora‐Habitat‐Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf'“ sowie die Naturschutzgebiete „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ und „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“.
„Eine Gefährdung der Gebiete liegt aktuell durch die Verfüllung eines betriebenen Kiessandtagebaus mit standortfremden Material vor“, erklärt Bernd Heinitz, Landesvorsitzender des Nabu Sachsen. „Dies führt zu einer Erhöhung der Leitfähigkeit und der Nitratwerte im Pechfluss und mehreren Seitengräben.“ Diese Werte stellten eine Gefahr für Tier‐ und Pflanzenarten dar, unter anderem für die laut Fauna‐Flora‐Habitat‐Richtlinie geschützten nährstoffarmen Moorlebensräume sowie die Libellen Große Moosjungfer und Östliche Moosjungfer, welche auf eine entsprechende Qualität und Quantität des Wassers angewiesen sind. Auch die Vorkommen der Hochmoorart Sphagnummagellanicum und des Rundblättrigen Sonnentaus seien bedroht.
Seine Beschwerde stützt der Nabu auf eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen, Fachpublikationen und Tagungsergebnissen zum Gebiet.
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren läuft
Aktuell läuft ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Kiessandtagebau „Würschnitz-West“. Das vorgeschaltete Raumordnungsverfahren sah unter strengen Maßgaben eine Abbaufläche von maximal 44 Hektar als verträglich an. Beantragt wurde vom Betreiber im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren jedoch eine Fläche von 137 Hektar. Die Unterlagen weisen nach Auffassung der Naturschützer eklatante Defizite aus.
So seien die Verträglichkeitsuntersuchungen bezüglich Umwelt und NATURA‐2000‐Gebieten völlig unzureichend. Es fehlt ebenso das angeforderte hydrogeologische Gutachten, welches die Auswirkungen auf den Gesamtraum betrachtet. Also alle in dem Gebiet genehmigte und geplante Abbaufelder einbezieht. „Wir erwarten diesbezüglich belastbare Unterlagen vom Sächsischen Oberbergamt und ein verantwortungsvolles, in die Zukunft gerichtetes Verhalten aller Akteure“, konstatiert Heinitz. (SZ)