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Vortrag in Coswig: Wer kümmert sich um mich, wenn ich es nicht mehr kann?

Ein Experte vom Landratsamt informiert im Mai kostenlos zur rechtlichen Vorsorge. Es geht um Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

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Brauchen nahe Verwandte eine Patientenverfügung oder Vollmacht, um über die medizinische Behandlung ihres Angehörigen zu entscheiden?
Brauchen nahe Verwandte eine Patientenverfügung oder Vollmacht, um über die medizinische Behandlung ihres Angehörigen zu entscheiden? © Kai Remmers/dpa-tmn

Coswig. Jeder Mensch kann in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Der Zeitpunkt ist nicht berechenbar: Auslöser können Unfälle, plötzliche Erkrankungen, zum Beispiel ein Schlaganfall, aber auch schleichende Erkrankungen wie Demenz sein.

Katja Kulisch, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Coswig, lädt deshalb am Dienstag, 9. Mai 2023, von 10 bis 12 Uhr ins Rathaus, Saalgruppe 122, ein. Dort informiert Alexander Stobernack, Sachbearbeiter "Betreuungsrecht" vom Landratsamt Meißen, alle Interessierten zum Thema "Rechtliche Vorsorge – Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung".

Denn nahe Verwandte, Eltern, Kinder und Ehepartnerinnen und Ehepartner haben keine rechtliche Vertretungsfunktion und sind daher nicht legitimiert, Erklärungen im Namen der betroffenen Person abzugeben. Dies ist rechtlich nur zulässig, wenn eine Vollmacht vorliegt, oder vom Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde.

Eine umfassende Vollmacht – erstellt in "gesunden Tagen" – ist das durchgreifende Mittel, um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden. Die Vollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, und man entscheidet rechtzeitig selbst, wer entscheidet, wenn es so weit ist.