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Panne beim Austeilen der Wahlinformationen in Coswig

Kurz vor der Wahl verteilt jede Kommune Informationen zu den Wahlen als Benachrichtigungskarten. In Coswig muss dies nun noch einmal wiederholt werden.

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Symbolfoto: Coswiger sehen möglicherweise doppelt, was die Wahlinformationen betrifft.
Symbolfoto: Coswiger sehen möglicherweise doppelt, was die Wahlinformationen betrifft. © Symbolfoto: SZ/Eric Weser

Coswig. Coswigerinnen und Coswiger, die bei den Wahlen mitmachen dürfen, bekommen demnächst Post, in der steht, wo sie wählen können und ihre persönliche Wählerverzeichnisnummer. Klaus Starke von der Stadtverwaltung sagt, dass sie auch Informationen zur Briefwahl und zum Wahlschein bekommen und dass man einen Antrag dafür stellen kann. Das Ganze kommt als Wahlbenachrichtigungskarte vor den Wahlen am 9. Juni 2024 für das Europäische Parlament und die Kommunalwahlen. Aber dieses Jahr gab es eine Panne beim Zuordnen der Hausnummern, so der Justitiar. Bemerkt wurde dies, als die Karten zugestellt worden sind.

Um zu gewährleisten, dass allen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeht, habe sich die Stadt Coswig deshalb entschieden, einen vollumfänglichen Neudruck und eine nochmalige Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten zu veranlassen. Somit wird einem nicht unerheblichen Teil von Wahlberechtigten eine zweite Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt werden. Klaus Starke betont, dass die zweiten Wahlbenachrichtigungskarten auf jeden Fall fristgerecht zugehen werden. "Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen ist", sagt er. "Gegebenenfalls anderslautende Informationen sind unzutreffend."

Die Wahlbenachrichtigung ist dafür da, über das Wahlrecht zu informieren und einen Antrag zum Wahlschein sowie zur Briefwahl zur Verfügung zu stellen. Das können aber Einwohnerinnen und Einwohner auch anders erledigen: entweder online, schriftlich, per E-Mail oder durch persönliche Vorsprache in der Stadtverwaltung Coswig stellen. Die Vorlage einer Wahlbenachrichtigungskarte am 9. Juni 2024 reicht zur Stimmabgabe. Auf Bitte des Wahlvorstandes müssen sich Wählerinnen und Wähler aber ausweisen. (SZ/mas)