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Radebeuler werden zu Sicherheitsgefühl und Kriminalität befragt

Bundeskriminalamt sowie Polizei- und Kriminalforscher führen eine Studie über Sicherheit und Kriminalität in Deutschland durch. Radebeuler werden auch befragt.

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Die Ergebnisse der Studie sollen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung beitragen.
Die Ergebnisse der Studie sollen zu einer besseren Verbrechensbekämpfung beitragen. © Symbolfoto: dpa

Radebeul. Im kommenden Monat März startet eine Befragung zum Sicherheitsgefühl und zur Kriminalität im Rahmen der Studie "Sicherheit und Kriminalität in Deutschland" startet. Die Stadt Radebeul sei eine der 16 sächsischen Kommunen, die durch das Meinungsforschungsinstitut ifas befragt werden. Das hat die Stadtverwaltung vom sächsischen Innenministerium erfahren. Die Fragebögen werden per Post zugeschickt,

Befragt werden Personen ab 16 Jahren, die zufällig ausgewählt werden. Die Teilnehmer können die Fragen schriftlich oder online beantworten. Zum Ausfüllen ist man nicht verdonnert. Die Teilnahme sei freiwillig, teilt die Stadt mit. Für den Online-Fragebogen findet man die Internetseite und den Zugangs-Code auf dem Deckblatt des zugesandten Papierfragebogens. Ein frankierter Rückumschlag liegt bei für das Beantworten per Brief.

Das Ziel der Bevölkerungsbefragung ist es, umfassende Erkenntnisse über die Entwicklung der Kriminalität, eigene Opfererfahrungen, das Sicherheitsgefühl der Menschen und deren Erfahrung mit der Polizei zu erlangen.

Bei der Erstellung und Auswertung der Studie arbeitet das Bundeskriminalamt mit polizeilich-kriminologischen Forschungsinstitutionen der Bundesländer zusammen. Für Sachsen wirkt das Sächsische Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) an der Untersuchung mit. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) aus Bonn setzt die Umfrage um.

Die Anonymität aller Befragten sei garantiert, heißt es in der Mitteilung. Wie bei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen üblich wurden die Kontaktdaten durch das Umfrageinstitut nach dem Zufallsprinzip aus den Melderegistern der Städte und Gemeinden ausgewählt. Rechtsgrundlage für eine solche Gruppenauskunft ist Paragraf 46 des Bundesmeldegesetzes. Infas übergibt nur vollständig anonyme Daten – ohne Namen und Adresse – zur Auswertung an das Bundeskriminalamt.

"Bitte nehmen Sie an der Befragung teil! Je mehr der repräsentativ ausgewählten Personen die Fragen beantworten und ihre Erfahrungen teilen, desto aussagekräftiger wird das Ergebnis – und damit auch der Nutzen für die generelle Ausrichtung der Sicherheitspolitik in Sachsen und Deutschland", ruft Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) auf. Die Umsetzung der Ergebnisse werde die Arbeit vieler Behörden verbessern. Damit erhöhe sich die Sicherheit vor Ort. "Mit der Teilnahme helfen Sie auch bei der Aufhellung von Dunkelfeldern der Kriminalität. Das umfasst Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht und damit in offiziellen Statistiken nicht erfasst werden", so der Minister. (SZ)