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ASB erhöht Essengeld in Gröditzer Kita

Vor allem das für die Versorgung der Kinder wichtige Mittagessen wird teurer. Auch die AWO muss die Preise nach oben korrigieren.

Von Jörg Richter
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Ein Mädchen isst in einer Kindertagesstätte zu Mittag. In Gröditz ist das Essen seit Jahresanfang teurer geworden.
Ein Mädchen isst in einer Kindertagesstätte zu Mittag. In Gröditz ist das Essen seit Jahresanfang teurer geworden. © Jens Büttner/dpa (Symbolbild)

Gröditz. So lange in den Gröditzer Kitas nur wenige Kinder zur Notbetreuung aufgenommen werden, wird es wohl nur den wenigsten Eltern auffallen. Das Essengeld ist teurer geworden.

Gröditzer Eltern ärgern sich darüber und wandten sich an die SZ. Ihre Kinder gehen in die Kita "Zwergenhaus", die vom Riesaer Ortsverband des Arbeiter-Samariter-Bundes betrieben wird. Anfang Dezember flatterte ein Brief ins Haus, in dem der ASB über die Erhöhung informierte.

Seit dem 1. Januar 2021 kostet die Vollverpflegung für einen Tag 5,85 Euro statt bisher 3,10 Euro. Sie setzt sich zusammen aus Frühstück, Mittag, Vesper und Getränken. Den größten Posten macht das Mittagessen aus. Es erhöht sich von 2,30 Euro auf 4,45 Euro.

Wer also sein Kind von früh bis nachmittags in der Kita "Zwergenhaus" betreuen lässt, auf den kommen durchschnittlich bei 20 Wochentagen 117 Euro pro Kind und Monat zu. Das sind für jedes Kind über 300 Euro mehr pro Jahr.

Schwarzen Peter an die Stadt weitergegeben?

"Uns ist bewusst, dass diese Preiserhöhung eine hohe Belastung darstellt", heißt es in dem Schreiben, das ASB-Geschäftsführer Andreas Krüger und Kita-Leiterin Ina Arndt unterschrieben haben. Als Grund für die Erhöhung des Essengeldes nennen sie eine Entscheidung der Stadtverwaltung Gröditz. Sie habe sich aus der Finanzierung des Küchenpersonals zurückgezogen.

Wie in vielen anderen Kitas der Region gibt es auch in der Gröditzer Kita "Zwergenhaus" eine extra eingestellte Mitarbeiterin, die das Mittagessen aufwärmt und verteilt sowie sich um Frühstück, Vesper und Getränke kümmert. Bisher hatte die Stadt akzeptiert, dass die Kosten für diese Angestellte in die Betriebskosten mit eingerechnet werden. Darin sind u. a. auch die Gehälter der Erzieherinnen enthalten.

Doch die Essenversorgung gehört laut sächsischem Kita-Gesetz nicht zu den Betriebskosten. "Rechtlich ist das sauber", sagt Krüger auf Anfrage der SZ. "Die Stadt ist nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen." Das müssten nun die Betreiber der Gröditzer Kitas tun. Das ist neben dem ASB Riesa auch die Arbeiterwohlfahrt Dresden (AWO), die hier die Kindertagesstätten "Sonnenland" und "Buratino" verwaltet.

Auch hier wird das Essengeld erhöht. Ab 1. Februar steigt die Verpflegungspauschale für Frühstück, Mittagessen, Vesper und Getränke von 4,60 Euro auf 5 Euro. Das bestätigt AWO-Pressesprecher Andreas Szabó und nennt den gleichen Grund dafür. "Das trifft alle drei Kitas in Gröditz", sagt er. Allerdings fällt die Preissteigerung in den AWO-Kitas geringer aus als beim ASB.

Bald gleiches Dilemma auf dem Land?

Möglicherweise steht dieser Schritt den ländlichen Kommunen noch bevor. Je nach dem, in welcher Kita die Kosten für die Küchenkraft bisher unter die Betriebskosten abgerechnet wurde, könnte das Essen in Zukunft teurer werden. Dresden und Leipzig waren die Vorreiter und passten ihre Betriebskosten den Vorgaben des sächsischen Kita-Gesetzes an.

Bereits vor zwei Jahren zog Riesa nach. Der Riesaer Stadtrat beschloss, die Essenversorgung aus den Betriebskosten zu nehmen. Seit 1.1.2020 gelten hier neue Preise, die mit den Bedingungen des sächsischen Kita-Gesetzes konform gehen. "Allerdings gibt Riesa freiwillig einen Euro pro Kind und Tag dazu", weiß Krüger. Eine ähnliche Entscheidung erhofft er sich von den Gröditzer Stadträten, damit die Preissteigerung für die Verpflegung wieder ganz oder zumindest teilweise rückgängig gemacht werden kann.

Bis dahin raten der ASB und die AWO, dass sich Eltern mit geringem Einkommen an das Jobcenter des Landratsamtes Meißen wenden sollen. Dort können sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für das Mittagessen aus dem Bildungspaket "Leistungen für Bildung und Teilhabe" (BuT) erhalten.

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