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Auch Freistaat sieht Minihaus als genehmigungspflichtig an

Ein Tiny House, wie es ein Gröditzer plant, muss gewisse Vorschriften erfüllen. So sieht es nicht nur der Landkreis, sondern auch die Landesregierung.

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So kann ein Tiny House aussehen. Ein Gröditzer will ein vergleichbares Minihaus in Nauwalde aufstellen, sieht sich aber mit Problemen konfrontiert.
So kann ein Tiny House aussehen. Ein Gröditzer will ein vergleichbares Minihaus in Nauwalde aufstellen, sieht sich aber mit Problemen konfrontiert. © wikimedia.org/Küste/CC BY-SA 4.0

Gröditz/Meißen/Dresden. Kleine Häuser, sogenannte Tiny Houses, unterliegen auch nach Sicht von Sachsens Landesregierung einer Genehmigungspflicht. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Ministeriums für Regionalentwicklung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Parlamentariers Holger Hentschel hervor.

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