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Fehlende Masern-Impfungen beschäftigen die Gerichte im Elbland

Eltern müssen für ihre Kinder seit 2022 einen Impfnachweis gegen Masern erbringen. Nicht jeder kann oder will das. Es drohen hohe Bußgelder.

Von Stefan Lehmann
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Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern.
Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern. © dpa/Stratenschulte

Landkreis Meißen. Die Pandemie ist vorbei, die meisten Ordnungswidrigkeitsverfahren in dem Zusammenhang hat Mirko Oertel abgearbeitet. Doch es bahnt sich augenscheinlich schon das nächste Thema an, das ihn und andere Richter im Landkreis Meißen neben alltäglichen Verstößen im Straßenverkehr künftig stärker beschäftigen könnte. Und auch diesmal geht es um ein medizinisches Thema: die Nachweispflicht zur Masernimpfung.

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