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Riesa: Neue Zutrittsregeln für Schwimmhalle und Sauna

Ab Mittwoch gelten im Hallenbad neue Vorschriften. Doch auch Ungeimpfte dürfen noch schwimmen gehen.

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Die gerade erst sanierte Riesaer Schwimmhalle bleibt offen - aber ab Mittwoch mit Zutrittsregeln.
Die gerade erst sanierte Riesaer Schwimmhalle bleibt offen - aber ab Mittwoch mit Zutrittsregeln. © Sebastian Schultz

Riesa. Das war schon abzusehen: Weil die Inzidenz im Kreis Meißen von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, gelten ab Mittwoch, 15. September , neue Zutrittsregeln für Schwimmhalle und Sauna. Damit tritt die sogenannte 3-G-Regel in Kraft: Es dürfen nur noch geimpfte, genesene, getestete Personen (mit Nachweis) oder Kinder bis Vollendung des 6. Lebensjahres das Hallenschwimmbad Riesa betreten.

Trainer, Kursleiter und Schulschwimmlehrer sind verpflichtet, diese Regel bei den Mitgliedern, Teilnehmern und Schülern selbstständig zu überprüfen, teilt der Badbetreiber Magnet mit. Man danke für das Verständnis und die Mithilfe.

Um den ungeimpften Gästen den Zutritt zu erleichtern, biete man im Hallenschwimmbad mehrere Nachweismöglichkeiten eines negativen Covid19-Tests an: Vorgelegt werden kann ein negativer Covid19-Test aus einem anerkannten Testzentrum , der nicht älter als 24 Stunden ist - oder ein vom Arbeitgeber ausgestellter negativer Covid19-Test - ebenfalls nicht älter als 24 Stunden. Außerdem können Besucher einen zugelassener Covid19-Selbsttest mitbringen und unter Aufsicht des Hallenbadpersonals anwenden. Möglich ist es zudem, einen Covid19-Selbsttests an der Kasse zu kaufen. (SZ)