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Riesa: Sechs Wochen Haft für Gully-Randalierer

Dass ein Riesaer für eine eigentlich banale Tat ins Gefängnis wandert, hat auch mit seiner Unverschämtheit vor Gericht zu tun.

Von Manfred Müller
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Mehrere dieser Gullydeckel entfernte ein Riesaer im Alkoholrausch von der Straße – und hätte damit fast einen Unfall ausgelöst. Nun wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.
Mehrere dieser Gullydeckel entfernte ein Riesaer im Alkoholrausch von der Straße – und hätte damit fast einen Unfall ausgelöst. Nun wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. © Klaus-Dieter Brühl

Riesa. Dass einem Richter als Verkörperung des Gesetzes Respekt entgegenzubringen ist, versteht sich eigentlich von selbst. Nicht umsonst haben alle Anwesenden aufzustehen, wenn er den Verhandlungssaal betritt oder wieder verlässt. Obwohl Marcel W. bereits mehrfach auf der Anklagebank saß, scheint ihm jegliche Achtung vor der Justiz abzugehen. "Mensch Alter, ich habe keine Zeit", raunzt er den Richter an, als der die Liste vorangegangener Straftaten des Riesaers verliest.

Man kann sich gut vorstellen, wie der 36-Jährige den Polizisten begegnete, die ihn im August vorigen Jahres im Stadtteil Weida festsetzen wollten. "Bullenschweine", "Wichser" und andere Beleidigungen hagelten auf die Beamten ein, wobei der Delinquent nach Kräften zappelte und um sich schlug. Nun steht Marcel W. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor Gericht.

Passanten riefen die Polizei

Anlass für das polizeiliche Eingreifen war die Tatsache, dass der Riesaer auf der Villerupter Straße mehrere Gullydeckel entfernt hatte. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Bekannten war Marcel W. frustriert und alkoholisiert durch Weida gelaufen und musste seine Wut an irgendetwas auslassen. Dass er mit der Wegnahme der Schachtabdeckungen ernsthafte Gefahrenquellen schuf, leuchtet dem Angeklagten selbst vor Gericht nicht ein. „Ich hätte die Deckel später schon wieder draufgelegt“, behauptet er.

Allerdings hatten ihn einige Passanten beim Randalieren beobachtet und bereits die Polizei verständigt. Die Beamten wären mit ihrem Streifenwagen fast in einem der Gullys steckengeblieben – nur eine scharfe Bremsung verhinderte Schlimmeres. Sie setzten die Verfolgung zu Fuß fort und stellten den Täter schließlich an der Chemnitzer Straße.

Demonstrativ uneinsichtig

Marcel W. habe erst aufgehört herumzubrüllen, als sie ihn zu Boden gebracht hatten, erklären die Polizisten im Zeugenstand. Ja, natürlich habe er herumgebrüllt, fällt ihnen der Angeklagte ins Wort. Schließlich sei bei der Aktion sein Handy heruntergefallen und kaputtgegangen. Als sich die Situation schließlich wieder beruhigt hatte und die Personalien aufgenommen waren, durfte W. schließlich nach Hause gehen. Die Gullydeckel waren in der Zwischenzeit von Zeugen des Geschehens schon wieder eingesetzt worden.

Eigentlich so ein Vorfall, der im Suff passiert, keine große Sache – wenn sich denn der Täter einigermaßen anständig benimmt. Dann hat er durchaus die Chance, mit einer Geldstrafe davonzukommen. Aber Marcel W., der bereits mehrere ähnliche Delikte zu verantworten hat, bleibt demonstrativ uneinsichtig. Und nicht nur das: Er tituliert die beteiligten Polizeibeamten noch von der Anklagebank her als „Idioten“. Richter Alexander Schreiber hat Mühe, den cholerischen Mann überhaupt im Gerichtssaal zu halten bis das Urteil gesprochen ist.

Kein Wunder, dass dem Staatsanwalt nun der Kragen platzt. Wegen der augenscheinlichen Unbelehrbarkeit des Delinquenten fordert er einen Monat und zwei Wochen Freiheitsentzug. Ohne Bewährung. Richter Schreiber schließt sich dem Antrag an. Nun kann Marcel W. im Knast darüber nachdenken, ob man im Gerichtssaal nicht besser und reumütig und respektvoll auftritt.