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Müssen Windräder im Kreis Meißen gesprengt werden?

Wegen Mängeln wurden zuletzt in Brandenburg mehrere neue Anlagen abgerissen. Kommt es dazu auch in Meißen?

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Die dreiteilige Bildkombination zeigt die Sprengung der neuen Windenergieanlage im Windpark Jacobsdorf bei Frankfurt/Oder Mitte März.
Die dreiteilige Bildkombination zeigt die Sprengung der neuen Windenergieanlage im Windpark Jacobsdorf bei Frankfurt/Oder Mitte März. © dpa/Patrick Pleul

Landkreis Meißen. Die Bilder waren spektakulär: Mitte März wurde im Windpark Jacobsdorf bei Frankfurt/Oder ein erstes von vier Windrädern gesprengt. Grund waren laut einem Bericht des Senders RBB Baumängel am Betonturm. Insgesamt 18 Anlagen des deutschen Herstellers Nordex seien im Bundesgebiet betroffen und müssten rückgebaut oder gesprengt werden.

Wie steht es um die Standsicherheit der Windräder im Meißner Kreisgebiet? Das Landratsamt als zuständige Behörde teilt auf Nachfrage mit, dass es aktuell 76 Windräder verschiedener Hersteller in der Region gibt.


Keines davon komme von Nordex. Nach Kenntnis der Behörde gibt es aktuell auch keine Windkraftanlage in der Region, die Standsicherheitsmängel aufweist.

Die Standsicherheit sei immer Teil des Genehmigungsverfahrens, das jede Anlage durchlaufen muss, erklärt das Amt auf Nachfrage. Statisch relevante Bauteile wie der Turm seien jedoch oft industriell vorgefertigt; dafür gebe es üblicherweise Typenprüfungen von anerkannten Prüfstellen wie dem Tüv.

Daneben gehöre auch ein Gutachten zur Standorteignung zur Genehmigung – ein sogenanntes Turbulenzgutachten. Dabei werde die äußere Standsicherheit der Anlage infolge des tatsächlich zu erwartenden Lastangriffs nachgewiesen. Dabei gehe es um Wind, aber zum Beispiel auch Turbulenzen, die durch benachbarte Anlagen entstehen.

Wiederkehrende Prüfungen

Festgelegt sei auch, dass vor Baubeginn ein Prüfingenieur für Standsicherheit die Baufreigabe erteilen müsse. Hintergrund sei, dass das zum Anlagentyp gehörende Fundament für die tatsächlichen Baugrundverhältnisse vor Ort ausreichend tragfähig sein müsse. Nötigenfalls müsse etwa die Bewehrung verstärkt oder zusätzliche Bohrpfähle gesetzt werden.

Eine Standsicherheitsprüfung nach einer bestimmten Zahl von Betriebsjahren sei für die Anlagen nicht vorgeschrieben, so das Amt. Immissionsschutz- und Baurecht böten aber Instrumente, um die Anlagensicherheit sicherzustellen. So erlaube eine Richtlinie, die Betreiber zu wiederkehrenden Anlagenprüfungen durch Sachverständige zu veranlassen. Gebe es äußere Auffälligkeiten, etwa am Turm, könne die Behörde dem Betreiber zudem aufgeben, die Gefahr zu ermitteln und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. (SZ/ewe)

  • Eine interaktive Karte mit den Standorten aller Windkraftanlagen in Sachsen gibt es auf umwelt.sachsen.de.