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Sozialbetrug kommt Riesaer teuer zu stehen

Ein Handwerker beantragt Hartz IV und bekommt es. Das Problem dabei: Sein Sparbuch mit einer sechsstelligen Summe darauf hat er verschwiegen.

Von Eric Weser
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Bei der Vermögensabfrage in einem Hartz-IV-Antrag hat ein 57-jähriger Riesaer wissentlich falsche Angaben gemacht. Deshalb bekam er jetzt eine Strafe aufgebrummt.
Bei der Vermögensabfrage in einem Hartz-IV-Antrag hat ein 57-jähriger Riesaer wissentlich falsche Angaben gemacht. Deshalb bekam er jetzt eine Strafe aufgebrummt. © Symbolfoto: SZ

Riesa. Es ist Anfang 2021, als der gelernte Schlosser aus Riesa sich entscheidet, beim Jobcenter des Landkreises Meißen Hartz IV zu beantragen. Bis Anfang Februar soll er seinen Antrag schriftlich einreichen, erfährt er beim Telefonat mit der Behörde.

Einen Tag vorm Fristablauf kommt sein postalischer Antrag an, inklusive Unterlagen wie aktueller Kontoauszüge. Eine aufwendige Vermögensprüfung, die das Amt eigentlich macht, ist wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Das Amt bewilligt das Arbeitslosengeld II.

Fehler im Jobcenter

Im Sommer 2021 reicht der Riesaer einen Folgeantrag ein, um weitere Unterstützung zu erhalten. Anders als am Jahresanfang gibt er nun an, dass er ein Vermögen hat, das höher ist als die 60.000 Euro, die der Gesetzgeber Hartz-IV-Empfängern als sogenanntes Schonvermögen zugesteht. Und zwar deutlich größer: Reichlich 113.000 Euro hat der Mann nach eigenen Angaben auf einem Sparbuch liegen.

Der Jobcenter-Mitarbeiterin fällt die Änderung zunächst nicht auf. "Das habe ich in dem Fall übersehen." Auch Amtsmitarbeiten würden mal Fehler machen, sagt sie.

Beim nächsten Antrag bemerkt die Amtsangestellte die große Zahl dann allerdings – und hakt bei dem Riesaer nach, ob das mit den 113.000 Euro auch wirklich stimmt. Der Mann bejaht und belegt die Summe.

Widersprüchliche Ausflüchte

Ein gutes Jahr später findet sich der Riesaer wegen der Sache auf der Anklagebank des Riesaer Amtsgerichts wieder. Verantworten muss er sich wegen Betrugs. Denn eigentlich hätte er schon im Erstantrag sein sechsstelliges Vermögen angeben müssen. Bei der entscheidenden Frage hatte er aber "Nein" angekreuzt.

Warum er das getan hat? Eine wirkliche Erklärung dafür liefert der Mann mit der kräftigen Statur nicht. "Es war mein Versehen", so der 57-Jährige, als das Gericht ihn nach widersprüchlichen Ausflüchten mit einer Kopie des Erstantrags konfrontiert.

Reinfall bei der Geldanlage

Die sechsstellige Summe auf dem Sparbuch erklärt der Riesaer mit jahrelangen Sparanstrengungen. Um eine Erbschaft handle es sich jedenfalls nicht, gibt der Mann auf Nachfrage von Richter Alexander Schreiber zu Protokoll. Nach einem Reinfall mit einer anderen Geldanlage habe er sich darauf verlegt, sein Erspartes so anzuhäufen, so der kinderlose Alleinstehende.

Nachdem das Jobcenter vom Geldpolster des Riesaers erfahren hatte, hatte es die zu Unrecht gezahlten Sozialleistungen zurückgefordert und offenbar auch Strafanzeige erstattet.

Leben vom Ersparten

Zu der vierstelligen Summe, die der Riesaer auch prompt zurücküberwiesen hat, kommen nun noch Gerichtskosten und 900 Euro Geldstrafe hinzu. Zu dieser hat Richter Alexander Schreiber den Mann letztlich verurteilt. Denn der Betrug des Riesaers sei erwiesen. Dass er ein über Jahre mühsam zusammengespartes sechsstelliges Vermögen beim Hartz-IV-Antrag urplötzlich vergessen haben könnte, glaubte der Strafrichter ihm nicht. Auch ein zufällig falsch gesetztes Kreuz bei der Vermögensabfrage im ersten Hartz-IV-Antrag hielt der Richter für unwahrscheinlich. Das traue sich bei der Frage eigentlich niemand, hatte auch die Jobcenter-Mitarbeiterin im Zeugenstand erklärt.

Für den Riesaer spreche, dass er strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten sei, so der Richter. Auch die schnelle Rückzahlung sei positiv zu werten. Noch höher rechnete er dem Mann allerdings an, dass der die Sache selbst klargestellt und sein Vermögen - wenn auch nicht gleich - von sich aus angegeben hatte. Deshalb sei er beim Strafmaß auch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben, so der Richter. Die Staatsanwältin hatte ursprünglich 1.050 Euro gefordert.

Das Urteil gegen den Riesaer ist bereits rechtskräftig. Weil das Amt weitere Zahlungen an ihn abgelehnt hatte, lebt der aktuell arbeitslose Mann nach wie vor von seinem Ersparten.