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Antiisraelische Parole wird in Sachsen strafrechtlich verfolgt

Sachsen wertet die pro-palästinensische Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ als strafbar. Bayern setzt das Verbot bereits um - und will noch einen Schritt weiter gehen.

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Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird auch in Sachsen künftig strafrechtlich verfolgt.
Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird auch in Sachsen künftig strafrechtlich verfolgt. © dpa

Dresden. Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") wird auch in Sachsen künftig strafrechtlich verfolgt. Die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München werde auch von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geteilt, hieß es von der Dresdner Behörde am Dienstag. "Für die Praxis im Freistaat Sachsen bedeutet dies, dass entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und durchgeführt werden", teilte ein Sprecher mit.

Am Freitag war bereits bekannt geworden, dass der Slogan in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt wird. Auch in anderen Bundesländern hatten Staatsanwaltschaften angekündigt, die Parole entsprechend einzuordnen und strafrechtlich zu verfolgen.

Hintergrund ist das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Organisation Samidoun, die das Bundesinnenministerium erlassen hatte. In der Verbotsverfügung steht auf Seite drei am Ende einer langen Liste von in Deutschland verbotenen Kennzeichnen wie Flaggen oder Stirnbändern der kurze Satz: "Sowie die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" (auf Deutsch oder in anderer Sprache)".

Der Satz geht zurück auf die 1960er-Jahre, er wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen.

Bayern will per Bundesrat Hamas-Jubel gegen Israel verbieten lassen

Bayern will jetzt noch einen Schritt weitergehen. Per Bundesratsinitiative will der Freistaat die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wie den Jubel von Hamas-Unterstützern über Angriffe auf Israel unter Strafe stellen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München den entsprechenden Antrag. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hatte dafür bereits in der vergangenen Woche bei der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern geworben.

Hintergrund für die Forderung sind Vorfälle in deutschen Städten, die im Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel stehen. In zahlreichen Städten hatte es in der Folge Versammlungen gegeben, "bei denen das barbarische Vorgehen gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung gefeiert wurde", wie die Staatskanzlei in München mitteilte. Das geltende Strafrecht werde dem "besonderen Unrecht dieser Handlungen nicht vollauf gerecht. Wer den Terror der Hamas bejubelt, verhöhnt das Leiden der Opfer auf unerträgliche Weise."

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte, die Strafbarkeitslücke in Paragraf 129 a des Strafgesetzbuchs müsse geschlossen werden. Im Gesetz müsse klar verankert sein: "Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet." Sympathiewerbung sei der erste Schritt zur Unterstützer- oder sogar Mitgliederwerbung.

Bis zum Jahr 2002 war die Werbung für terroristische Vereinigungen ohne Einschränkungen strafbar. Nach Angaben der Staatsregierung hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung das Gesetz entschärft und gegen den Widerstand Bayerns auf das gezielte "Werben um Mitglieder und Unterstützer" beschränkt. In der Folge habe sich der Freistaat wiederholt für ein erneutes Verbot eingesetzt, welches nun mit dem Gesetzentwurf für den Bundesrat "so schnell wie möglich wieder unter Strafe" gestellt werden solle.

Die Justizministerkonferenz hatte ihrerseits in der vergangenen Woche erklärt, sie wolle prüfen, wie Jüdinnen und Juden in Deutschland besser vor antisemitischen Anfeindungen geschützt werden können. Auch die Strafbarkeit bestimmter Äußerungen zu Israel soll dabei unter die Lupe genommen werden. (dpa)