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Neues Cannabis-Gesetz: Erste Verurteilte in Sachsen kommen aus Gefängnis frei

Eine Amnestieregelung beschert der sächsischen Justiz zusätzliche Arbeit. Für einige Strafhäftlinge bedeutet sie die vorzeitige Entlassung aus der Haft.

Von Karin Schlottmann
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Sachsens Staatsanwälte überprüfen derzeit rund 7.000 alte Fälle, in denen es um den unerlaubten Besitz von Cannabis geht.
Sachsens Staatsanwälte überprüfen derzeit rund 7.000 alte Fälle, in denen es um den unerlaubten Besitz von Cannabis geht. © SZ

Dresden. Seit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes in Deutschland am 1. April sind die ersten Verurteilten in Sachsen aus der Strafhaft entlassen worden. Die Justiz hat mit Stand vom 3. April zwölf Personen auf freien Fuß setzen müssen, wie Patrick Pintaske, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, auf Anfrage mitteilte.

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